Kaninchen, Hasen und Meerschweinchen möchten NICHT in einem Käfig leben.
Und vor allem nicht alleine sein:
Monat: September 2019
Welches Tier passt zu mir ?
Wenn Sie überlegen, sich ein Tier anzuschaffen, sollten Sie zunächst überlegen, welches Tier auch wirklich zu Ihnen und Ihrem Umfeld passt.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die Bedürfnisse des neuen Familienzuwachses.
Hunde z. B. lieben das Zusammenleben mit dem Menschen, sie brauchen eine konsequente Erziehung, viel Bewegung und täglich mehrfach Auslauf.
Katzen sind in der Regel sehr abenteuerlustig, möchten selbst bestimmen und brauchen viel Ansprache.
Meerschweinchen und Zwergkaninchen sind tagaktive Tiere und sehr gesellig, sollten also mindestens zu zweit gehalten werden. Sie brauchen eine großzügige Unterkunft mit viel Auslauf. Und sind für sehr kleine Kinder nicht unbedingt geeignet.
Goldhamster sind eher Einzelgänger, nachtaktiv, sehr lauffreudig und brauchen zum Glücklichsein eigentlich unterirdische Röhrensysteme, die sie sich selbst graben. Von daher für die Wohnungshaltung nicht unbedingt geeignet.
Ratten sind sehr soziale Lebewesen und sollten daher nicht alleine gehalten werden. Sie brauchen geräumige Unterkünfte mit vielen Kletter- und Versteckmöglichkeiten. Ihre Hauptaktivitätszeit liegt in den Morgen- und Abendstunden.
Für Meerschweinchen, Kaninchen,Goldhamster und Ratten ist zu beachten, dass sie gerne nagen und Freilauf in der Wohnung somit nicht ganz ungefährlich ist.
Kanarienvögel und Wellensittiche sollten mindestens zu zweit gehalten werden und täglichen Freiflug genießen.
Dies ist nur ein Auszug aus den unterschiedlichen Bedürfnissen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie auch über uns oder über die Internetseite des Deutschen Tierschutzbundes.
Doch eines sollte auf jeden Fall gelten: Ein „Tier aus zweiter Hand“ sollte die erste Wahl sein!
Denn damit leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Tierschutz!
Anschaffung eines Haustieres
Damit Haustiere nicht aus einer „Laune“ heraus vorschnell angeschafft werden und später im Tierheim oder bei Tierschutzorganisationen landen, sollten Sie sich vor der Anschaffung eines Haustieres genau überlegen, welches Tier zu Ihnen passt und ob Sie dessen Bedürfnisse auch artgerecht erfüllen können. Denn wenn man verantwortungsvoll mit den Tieren umgeht und ihre Bedürfnisse beachtet, können Tiere verlässliche und treue Partner des Menschen werden.
Denn nur dann können Sie die Voraussetzungen schaffen, damit sich das Tier im neuen Zuhause auch wohlfühlt.
Zunächst sollten Sie sich einige grundsätzliche Fragen stellen:
- Haben Sie genügend Zeit für das Tier?
- Sind alle Familienmitglieder mit der Anschaffung des Tieres einverstanden?
- Auch wenn Ihr Kind verspricht, sich um das Tier zu kümmern, sind Sie bereit es zu tun wenn Ihr Kind sein Versprechen nicht mehr hält?
- Nicht nur die Anschaffung eines Tieres kostet Geld, auch der Unterhalt und die tierärztliche Versorgung – sind Sie bereit dazu?
- Ist die Unterbringung und Versorgung des Tieres auch in einer möglichen Urlaubszeit gewährleistet?
Quelle: „Artgerechtes Katzenleben“ mit der freundlichen Genehmigung von Andrea Evenson
Satzung
Satzung des Vereins Tierhilfe Dinslaken – Voerde e.V.
Stand: Oktober 2019
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Tierhilfe Dinslaken – Voerde e.V.“ und hat seinen Sitz in Dinslaken. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein hat den Zweck, der Tierwelt Schutz zu verschaffen, sie vor jeglicher Quälerei und Misshandlung zu bewahren, herrenlosen Haustieren zu helfen, für deren Artgerechte Haltung zu wirken, sowie Aufklärungsarbeit in Sachen Tierschutz zu leisten.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein verfolgt keine eigen wirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Aufwandsentschädigungen begünstigt werden.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die sich zu dem Vereinszweck bekennt soweit, keine wichtigen Gründe entgegenstehen.
Wer Mitglied des Vereins werden will, hat einen persönlich unterzeichneten schriftlichen Aufnahmeantrag zu stellen, über den der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit vorläfig entscheidet, in der darauf folgenden Jahreshauptversammlung ist eine Bestätigung durch drei Viertel der anwesenden Mitglieder erforderlich.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt aus dem Verein ist nur mit Ablauf des Geschäftsjahres per Einschreiben möglich.
Unwürdige Mitglieder und solche, die den Verein oder die Tierschutzbestrebungen im Ansehen schädigen, werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen. Durch Vorstandsbeschluss ist ein Ausschluss möglich, wenn der Mitgliedsbeitrag trotz Fälligkeit und einmaliger Mahnung nicht entrichtet wird.
Über den Grund der Ausschließung ist der Rechtsweg nicht zulässig. Die erfolgte Ausschließung ist der nächsten Jahreshauptversammlung bekannt zu geben. Beim Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied bestimmt selbst die Höhe seines Jahresbeitrages, der aber mindestens € 30,00 betragen muss.
§ 6 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben volles Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen, sowie das Recht, der Mitgliederversammlung und dem Vorstand Anträge zu unterbreiten. Stimmberechtigt sind nur diejenigen Mitglieder, die keine Beitragsrückstände haben.
§ 8 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung
§ 9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus 6 volljährigen, natürlichen Personen, die Mitglieder des Vereins sein müssen.
Geschäftsführender Vorstand:
1. erster Vorsitzender
2. zweiter Vorsitzender
3. Schriftführer
Erweiterter Vorstand:
4. Kassenwart
5. zwei Beisitzer
Der Vorsitzende, dessen Stellvertreter und der Schriftführer sind Vorstand im Sinne des §26 BGB. Jeweils zwei geschäftsführende Vorstandsmitglieder sind in Gemeinschaft berechtigt, den Verein rechtsverbindlich nach außen zu vertreten.
Der Vorstand wird von der Jahreshauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.
§ 10 Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlungen können zugleich Jahreshauptversammlungen sein. Die Aufgaben der Jahreshauptversammlung sind:
1. Endgültige Aufnahme neuer Mitglieder
2. Rechenschaftsbericht des Vorstands
3. Bericht des Kassierers
4. Entlastung des Vorstands
5. Neuwahl des Vorstands
6. Wahl zweier Rechnungsprüfer
7. Beschlussfassung über Satzungsänderung
8. Beschlussfassung über Auflösung des Vereins
Die Jahreshauptversammlung findet in den ersten drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist durch Vorstandsbeschluss oder auf Verlangen eines Zehntels der Mitglieder einzuberufen.
Die Mitglieder sind zu allen Mitgliederversammlungen unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich durch den Vorstand einzuladen.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder gefasst, soweit gesetzliche Vorschriften oder die Satzung keine andere Mehrheit vorschreiben.
Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich in offener Abstimmung. Dies gilt für die Wahl der Vorstandsmitglieder und Rechnungsprüfer, es sei denn, ein Mitglied beantragt geheime Wahl. Bei zweimaliger Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§ 11 Protokoll
Über alle Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ist ein Protokoll aufzunehmen, das
1. vom Vorsitzenden oder dem von der Versammlungsleiter und
2. vom Schriftführer oder dem von der Versammlung gewähltem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 12 Rechte und Pflichten des Vorstands
Der Vorstand ist für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verantwortlich. Er ist berechtigt, den Vorsitzenden oder ein anderes Mitglied zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen jeder Art für den Verein zu ermächtigen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er versammelt sich an den vom Vorsitzenden zu bestimmenden Tagen. Die Beschlüsse des Vorstandes kommen mit einfacher Mehrheit zustande. Bei zweimaliger Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Der Vorsitzende hat den Vorstand binnen acht Tagen einzuberufen, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder unter Bezeichnung des Beratungsgegenstandes dies schriftlich beantragen.
§ 13 Vorsitzender
Der Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzungen. Er handelt im Rahmen der Satzung und der gefassten Entschlüsse.
§ 14 Schriftführer
Der Schriftführer führt bei den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen das Protokoll. Er tätigt die täglichen Geschäfte des Vereins mit Ausnahme des Kassenwesens. Dabei handelt er einvernehmlich mit dem Vorstand.
§ 15 Kassenwart und Kassenprüfer
Dem Kassenwart obliegt das Kassenwesen. Er erstellt die Vereinsbuchführung und die Jahresrechnung. Dabei handelt er einvernehmlich mit dem Vorstand.
Die Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben eines Jahres werden vom Vorstand festgestellt und von den beiden Kassenprüfern geprüft. Die Kassenprüfer können Einblick in die Aufzeichnungen und Belege nehmen. Die Kassenprüfer berichten der Hauptversammlung über das Prüfergebnis.
§ 16 Kooperation
Der Verein kann mit anderen Gemeinschaften, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen, Vereinbarungen über eine gemeinsame Tätigkeit treffen.
§ 17 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur durch die Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen einer Mehrheit von drei Viertel der erschienen Mitglieder. In der Einladung sind die zu ändernden Paragraphen der Satzung mitzuteilen.
§ 18 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins kann in einer eigens dazu einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Erforderlich sind drei Viertel aller Stimmen der anwesenden Mitglieder.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, fällt das Vermögen des Vereins an die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierschutz e.V., Moers (Freistellungsbescheid des Finanzamtes Moers vorn 13.02.1980 mit St.-Nr. 119/052/6804, lfd. Nr. des Verzeichnisses der steuerbegünstigten Körperschaften 173/Moers), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 19 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist der Sitz des Vereins.
Dinslaken, 19.03.2019
1. Vorsitzende 2. Vorsitzende Schriftführerin
Mareike Tiemann Heike Krause Monika Auberger
© Tierhilfe Dinslaken-Voerde
webmaster@tierhilfe-dinslaken-voerde.eu
Patenschaften
Frei lebende Katzen finden sich oftmals auf verwilderten Grundstücken, Friedhöfen oder in verlassenen Industrie- und Fabrikgeländen.
Diese Katzen leben meist völlig ohne direkten Kontakt zu Menschen.
Sie stammen ursprünglich von unkastrierten Freigängerkatzen aus Privathaushalten ab.
Sehr viele von ihnen sind krank, unterernährt oder verletzt. Kaum jemand interessiert ihr Schicksal,
obwohl sie auf die Hilfe der Menschen angewiesen sind, damit sie sich nicht selbst überlassen bleiben.
Katzen sind domestizierte Haustiere und nicht mehr in der Lage, sich und ihre Nachkommen vollständig alleine zu versorgen.
Daher werden solche Tiere von unseren ehrenamtlichen Helfern in ihrem angestammten Revier mit Nahrung versorgt, kastriert und bei Bedarf auch tierärztlich versorgt.
Um diesen Katzen zu helfen gibt es die Möglichkeit Patenschaften zu übernehmen. Denn jeder Euro hilft!
Sie möchten gerne eine Patenschaft übernehmen?
Dann drucken Sie sich bitte die aus und senden diese ausgefüllt und unterschrieben
an eine der im Impressum genannten Adressen.
Kinder unterstützen die Tierhilfe
Spende der Eine-Welt-AG an die Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V.
Die Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V. bedankt sich ganz herzlich bei den Schülern der „Eine Welt AG“ im Gynasium des GHZ für die großzügige Spende.
Auch herzlichen Dank sagen wir für die Stunde, in der wir unsere Arbeit mit den Tieren einmal vorstellen durften und viel Aufmerksamkeit und Interesse seitens der Schüler spürten.
Reportage des Gymnasiums im Gustav-Heinemann-Schulzentrum Dinslaken-Hiesfeld vom 07.03.2019:
Die Eine-Welt-AG überreichte der Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V. am 21. Februar im Rahmen eines Treffens an unserer Schule eine Spende über 1.000 Euro. Die Tierhilfe Dinslaken-Voerde ist seit 1983 ein privater Verein, der aus ca. 200 Mitgliedern und vielen weiteren Unterstützern besteht und sich für Tiere in Not einsetzt. Der Verein arbeitet ausschließlich ehrenamtlich, die Mitglieder arbeiten neben ihrer beruflichen Tätigkeit für die Tierhilfe. Um immer direkt an Ort und Stelle helfen zu können, ist die Tierhilfe auf Hilfe und Spenden angewiesen.
So ist die Eine-Welt-AG ganz besonders froh mit ihrer Spende Unterstützung leisten zu können. Die Tierhilfe hat es sich zur Hauptaufgabe gemacht, freilebende Katzen einzufangen und zu kastrieren, um eine weitere Verbreitung von Katzen, die auf der Straße leben, zu verhindern. Zudem organisiert sie Futteraktionen, damit diese Katzen versorgt werden können.
Die Tierhilfe Dinslaken-Voerde besitzt kein eigenes Tierheim, verfügt aber über Pflegestellen bei den Vereinsmitgliedern für Katzen, Hunde, Tauben, Eichhörnchen, Igel und viele weitere hilfsbedürftige Tierarten. Auch unterstützt die Tierhilfe Besitzer von Haustieren, die die oftmals teuren Arztbesuche für ihre Tiere nicht selber bezahlen können, finanziell. So kostet die Kastration einer Katze 90€, die eines Katers 50€.
Mehr Informationen über die Tierhilfe findet ihr unter https://www.tierhilfe-dinslaken-voerde.eu/
Die Tierhilfe würde sich auch über neue Mitglieder und ehrenamtliche Helfer freuen.
Spende der Gartenschule an die Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V.
Die Kinder der Gartenschule in der Innenstadt feierten am Mittwoch, 07.11.2018, das Sankt-Martinsfest. Sie starteten um 18 Uhr mit ihren Laternen ihre gewohnte Runde durch die Altstadt. Im Park wurde die Martinsgeschichte vorgelesen und gespielt. Auf dem Schulhof wurde am Feuer die Spende des Sponsorenlaufes an die Tierhilfe Dinslaken/Voerde übergeben. Kinder konnten sich bei Punsch und Eltern bei Glühwein aufwärmen. Zudem gab es Speisen an einem internationalen Buffet.
Ein riesiges Dankeschön!
Hochachtung vor so viel Engagement und Ausdauer! Ihr seid toll!!!
Kreativität ist gefragt
Hallo liebe Tierfreunde, wir suchen kreative Spender!
Wer hat lustige kreative Ideen um im Sinne des Tierschutzes für uns zu spenden?
Als Motto gilt: Die Spende sollte auf jeden Fall einen “tierischen” Hintergrund haben.
Zum Beispiel:
- beim nächsten Kegelabend für jeden geworfenen “Pudel” sammeln;
- einen Spieleabend machen und z. B. beim “Spitz pass auf”-Spiel für jede verlorene Runde sammeln;
- die “Wollmäuse” unterm Bett oder auf dem Dachboden aufsammeln. Dabei kommen bestimmt die ein oder anderen – nicht mehr benötigten – verlorenen Schätze zu Tage.
Die können Sie versteigern und den Erlös spenden; - oder sie sind z. B. Mitglied im “2 CV –Enten-Club” und starten zum nächsten Treffen oder Sommerfest eine Spendenaktion;
Wer also lustige Ideen hat ist herzlich aufgerufen uns mit einer Motto-Spende zu unterstützen.
Gerne veröffentlichen wir Ihre Aktion (auch mit Foto) auf unserer Homepage.
Also los, wir freuen uns auf Ihre Ideen
Kontakt und Info unter: hilfe@tierhilfe-dinslaken-voerde.eu
Ehrenamtliche Unterstützung
Suchen Sie eine neue Herausforderung?
Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren?
… dann sind Sie bei uns genau richtig…
Hier noch mal vorab ein ganz großes Lob an alle ehrenamtlich engagierten Menschen, egal in welchem Bereich…..ohne euch läuft noch nicht mal ansatzweise etwas…
Wir benötigen dringend Unterstützung für unsere Infostände oder / und aktive Mitarbeit im Tierschutz!
Auch wer kein Mitglied bei uns ist, aber Interesse hat, uns kennenzulernen, ist herzlich eingeladen, mal vorbeizuschauen.
… übrigens der wunderhübsche Kerl ist unser Bürovorsteher…????
Es gibt noch viele andere Möglichkeiten…
Abgesehen von immer wieder gern gesehenen neuen Mitgliedern und Unterstützung in Form von Geld- Sach- und Futterspenden brauchen wir z. B. noch folgende Unterstützung:
Lagermöglichkeiten für unsere Infostand-Ausstattung u.a.
Wir brauchen dringend Platz! Vielleicht können Sie uns Räumlichkeiten (abschließbar, trocken, frostfrei, und jederzeit frei zugänglich) zur Verfügung stellen?
Futterspenden in Form von Brot und Salat/Gemüse
Zur Unterstützung eines “Gnadenhof-/Streichelzoos” benötigen wir Brot und Gemüse
Preise für unsere Tombola
Vielleicht haben Sie zu Hause noch das ein oder andere Teil, das noch unbenutzt in der Ecke steht und nicht gebraucht wird (ein “falsches” Geschenk oder ein sogenannter “Fehlkauf”)?
Mitgliedschaft:
Durch eine Mitgliedschaft in unserem Verein haben Sie die Möglichkeit uns zu unterstützen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt mind. 30,00 € pro Jahr. Der Beitrag kann jedoch auch frei nach Ihren Wünschen erhöht werden.
Handwerker gesucht!
Aktuell brauchen wir dringend Hilfe bei kleineren und größeren Reparatur- und Renovierungsarbeiten in unseren Pflegestellen. Wir suchen also ehrenamtliche Mitarbeiter, die uns bei diesen Aufgaben unterstützen würden.
Wenn Sie sich vorstellen könnten, dem Tierschutz mit Hammer, Nagel, Säge oder Pinsel zu helfen, dann melden Sie sich bitte bei uns: +49 2858 6431 (AB). Wir und unsere Vierbeiner freuen uns auf Sie!
Katzenkastration
Katzenkastrationen
Die Hauptarbeit unseres Vereins ist es, Katzenkastrationen durchzuführen, d.h., dass wildlebende Katzen durch uns eingefangen und kastriert werden. Die Tiere kommen nach Möglichkeit an den Ursprungsort zurück und werden, wenn erforderlich, weiter durch uns betreut.
Leider gibt es viele wildlebende Tiere, zum einen weil sie bereits freilebend dort geboren wurden oder weil sie als ursprüngliche Hauskatzen ausgesetzt wurden oder aber entlaufen sind.
Da aber fast alle dieser Tiere nicht kastriert sind kann sich so eine unfreiwillige Population entwickeln, die bereits in kürzester Zeit verheerende Dimensionen annimmt.
Um dem Elend und Leiden dieser Tiere durch mangelnde Versorgung, mögliche Krankheiten und Inzucht Einhalt zu gebieten, werden von uns regelmäßig Fangaktionen dieser Tiere veranstaltet und diese dann bei einem Tierarzt kastriert. Sobald sie sich von dem Eingriff erholt haben werden sie nach Möglichkeit wieder an Ort und Stelle verbracht.
Mit jeder Kastration kommen wir dem Ziel näher, die unkontrollierte Vermehrung wildlebender Katzen ein Stück weit einzudämmen.
Wir haben schon viel geschafft, allerdings liegt auch noch sehr viel Arbeit vor uns.
Auch wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung zur Kastrationspflicht freilaufender Tiere ein, was allerdings bis heute vom Gesetzgeber nicht überall umgesetzt wurde.
Für den Kreis Wesel besteht mittlerweile eine Katzenschutzverordnung. Weiteres dazu können Sie unter der Rubrik „Tiere – Infos und Tipps“ im Unterordner „Alles über Tierschutz“ ersehen.
Ein einziges Katzenpärchen kann bei zwei Würfen pro Jahr theoretisch in zehn Jahren für 80 Millionen Junge verantwortlich sein. Denn der Nachwuchs ist schon nach wenigen Monaten fruchtbar und kann in den Teufelskreis der Vermehrung einsteigen. Zahllose Katzen, die auf die Welt kommen, haben ein ungewisses, ja grausames Schicksal vor sich. Immer wieder im Frühjahr und Herbst werden die Tierheime und Tierschutzorganisationen von Katzenkindern überschwemmt. Und dies ist nur die Spitze des Eisbergs: Unzählige Welpen werden insbesondere im Herbst in ländlichen Regionen getötet. Andere werden nicht versorgt und gehen jämmerlich zugrunde.
Mit Ihrer Hilfe und Unterstützung können wir viel bewirken!
Infostände und Aufklärung
Veranstaltungen
Wir sind regelmäßig auf Stadtfesten, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen vertreten, um über unsere Tierschutzarbeit zu informieren und aufzuklären.
Und dafür zu plädieren, dass ein angeschafftes Haustier keine „Sache“ ist, die man lediglich zum Spielen und zum Zeitvertreib anschafft, und die dann nach Belieben und Laune einfach „entsorgt“ werden kann, sondern dass es ein Mitglied der Familie ist, dem Liebe und Respekt entgegengebracht werden sollte.
Denn oft genug landen Tiere, die unüberlegt angeschafft wurden als „Wegwerfartikel“ im Tierschutz. Und leider glauben immer noch sehr viele Menschen, dass ein Tier aus dem Tierschutz einen „Knacks“ hat oder sonstwie geschädigt ist.
Die Vermittlung dieser Tiere ist sehr schwer. Eher wird ein neues Tier angeschafft, als dass man sich ein „gebrauchtes“ Tier zulegt.
Doch jedes Tier, und gerade die, die es leider nicht so gut haben, einen schönen Platz als Familienmitglied zu haben, und aus welchen Gründen auch immer im Tierschutz gelandet sind, sollte eine zweite Chance bekommen. Eine ehrliche Chance bei tierlieben Menschen, die bereit sind, sich auf das Tier einzulassen und genau wie das Tier kompromissbereit sind, sich auf eine neue und hoffentlich dauerhafte lebenslange neue Mensch-Tier-Beziehung einzulassen.
In diesem Sinne bitten wir jeden, der sich mit dem Gedanken trägt, ein Tier anzuschaffen, sich vorher in aller Ruhe und ausgiebig zu informieren, welche Ansprüche die einzelnen Tiere haben und welches am besten zu einem selbst und seinem Umfeld passt. Und wir legen jedem wirklich wärmstens ans Herz, einem Tier aus dem Tierschutz eine zweite echte Chance zu geben.