
Nachdenkliches . . .

Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V.
. . . wir leben für Tiere !
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Sicherheit geht vor – auch bei unseren Samtpfoten
Eine Welt voller Abenteuer
Ob eine Katze Freigänger ist oder nicht, hängt von ihrer vorherigen Haltung und ihren charakterlichen Eigenschaften ab. Von Ihrer aktuellen Wohnlage hängt es ab, ob Sie einer Katze Freigang gewähren können. Wenn Sie sich aufgrund Ihrer Wohnsituation für eine Wohnungskatze entschieden haben, sollten Sie ihr die Haltung in der Wohnung so angenehm wie möglich machen. Gestalten Sie Ihre Wohnung in einen „Abenteuerspielplatz“ um. Einen gesicherten Balkon oder Garten wird die Katze ebenfalls gerne annehmen.
Wohnungskatzen sollten, wenn möglich, zu zweit gehalten werden.
Gegen viele Gefahren, die draußen und drinnen drohen, können Sie Ihre Katze schützen. Am einfachsten geht das, wenn Sie sich die neue Welt des kleinen Tigers einmal aus dessen Perspektive
ansehen und berücksichtigen, dass alle Katzen neugierig und verspielt sind und keiner Jagd-Herausforderung widerstehen können. Denken Sie aber auch daran, dass Ihre Katze sich gegenüber
alteingesessenen Katzen erst noch bewähren muss. Vor allem in kleinen Reihenhausgärten kann es in den ersten Tagen des „Ausgangs“ zu lautstarken Auseinandersetzungen mit Artgenossen
kommen, die ihr Revier nicht ohne weiteres teilen möchten.
Sicherheit in den vier Wänden schaffen
– Kippfenster durch Einsätze gegen Durchschlüpfen abdichten
– Wasch- und Spülmaschine, Backofen, Mikrowellenherd geschlossen halten
– Herdplatten und Steckdosen mit Kindersicherung versehen
– Giftpflanzen außer Reichweite aufstellen oder entfernen
– Lacke, Putzmittel, Chemikalien, Medikamente katzensicher verschließen
Sicherheit draußen
– Balkon mit Netz oder Gitter verkleiden
– Garten ausbruchsicher einzäunen
– Teich, Swimming-Pool, Regentonnen abdecken oder mit Ausstiegsmöglichkeit versehen
Wichtig für Freilaufkatzen!
– Notieren Sie die Chip- oder Tattoonummer.
– Verzichten Sie auf das Anlegen eines Halsbandes.
– Verwenden Sie anstelle eines Zeckenhalsbandes Floh bzw. Zeckenabwehrmittel, die Sie nach dem „Spot-on-Verfahren“ auftragen können.
– Lassen Sie die Katze beim Deutschen Haustierregister eintragen.
– Lassen Sie Ihre Freigängerkatze kastrieren, um nicht zum weiteren Wachstum der frei lebenden Katzenpopulation beizutragen. Sie können damit auch die Gefahr der Übertragung von Krankheiten minimieren.emdkörper, die verschluckt werden können (z.B. Nähgarn), unbedingt außer Reichweite aufbewahren.
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Giftige Pflanzen für Katzen
Da Katzen gerne an „Grünzeug“ nagen, kann es vorkommen, dass sie sich an Pflanzen zu schafffen machen, die für sie unverträglich sind, wobei es dann sogar zu Vergiftungen kommen kann.
Stellen Sie Ihrer Katze daher immer unbedingt spezielles für die Katze ungefährliches „Katzengras“ zur Verfügung.
Zu den giftigen Pflanzen gehören z. B. Wolfsmilchgewächse, wie z. B. Weihnachtsstern, Christusdorn oder Kroton. Der hier enthaltene Milchsaft ist für die Katze gefährlich.
Auch Philodendron, Efeu, Oleander, Korallenbäumchen und Mistel kann für die Katze bisweilen tödliche Folgen haben.
Auch auf Primeln, Narzissen, Schleierkraut, Dieffenbachia, Kalla und Topfazaleen sollten Sie verzichten. Ebenso ist die Grünlilie nicht ganz ungefährlich.
Auch im Garten gibt es einiges was für die Katzen giftig sein kann, wie z. B. Goldregen, Nachtschattengewächse, wie Stechapfel, Hyazinthe, Schnee- und Maiglöckchen, Buchsbaum, Herbstzeitlose, Rittersporn, einige Farnarten, Kartoffeln und Rhabarber.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen tun Sie Ihrer Katze hiermit etwas Gutes:
Ackerminze, Baldrian, Echter Thymian, Feldthymian, Goldmelisse, Großblütige Nachtkerze, Katzenminze, Mutterkraut, Wasserminze, Zitronenmelisse oder Zyperngras.
Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit hat. Es gibt durchaus noch eine weitere große Anzahl schädlicher und unschädlicher Pflanzen.
Also informieren Sie sich und achten Sie genau darauf, was Sie in Haus und Garten pflanzen.
Todesgefahr für Katzen und andere Tiere
In Abfallsäcken entsorgte Lebensmittel- und Futterdosen stellen eine große Gefahr für Katzen und andere Tiere dar. Katzen reißen die Abfallsäcke auf und durchsuchen diese vor allem nach etwas Fressbaren. Oft schieben sie ihre Köpfe in Lebensmittel- und Futterdosen und stecken fest. Alleine können sich die Katzen aus ihrer „Gefangenschaft“ nicht mehr befreien und sterben einen langen und qualvollen Tod, wenn sie nicht rechtzeitig gefunden werden.
Sie können helfen diese Gefahr zu beseitigen.
Bitte drücken Sie die Dosen zusammen, so dass die Katzen deren Kopf oder Pfoten nicht mehr in die Dosen bekommen.
Durch diese kleine Handlung helfen Sie den Tieren und verhindern unnötiges und grausames Leiden!
Vielen Dank!
Fliegenfänger sind gefährlich!
Eine traurige Geschichte erreichte uns in den letzten Tagen. Diese Art von Fliegenfängern hatte jemand in seinem Haus angebracht. Eines schönen Tages – alle Fenster waren geöffnet – hatte sich ein Singvogel in dieser Wohnung verirrt. Beim Versuch, dem kleinen Vögelchen zu helfen, geriet der Vogel in Panik und flog in den Fliegenfänger. Natürlich hatte der Vogel versucht, sich zu befreien, und blieb immer mehr mit seinem Gefieder an dem Fliegenfänger kleben, bis er bewegungsunfähig war.
Der Vogel wurde noch zu einem Tierarzt gebracht, der ihn aber leider nicht mehr retten konnte.
Können Katzen schwitzen?
Bei den extrem sommerlichen Temperaturen fragt man sich, wie manches Tier damit zurecht kommt.
Katzen verfügen an den Unterseiten ihrer Pfoten über Schweißdrüsen, die für den Wärmeaustausch verantwortlich sind und worüber sie dann bei zu viel Wärme Schweiß absondern können.
Auch über ihre Ohren können sie bedingt Wärme ableiten oder beim Hecheln über ihre Zunge durch Verdunsten des Speichels für Kühlung sorgen.
Wenn die Katze sich großflächig übers Fell leckt kann sie durch das nasse Fell ebenfalls für Abkühlung sorgen.
Bei extrem nassen Fußabdrücken oder sehr starkem Hecheln der Katze muss allerdings auf jeden Fall ein Tierarzt zu Rate gezogen werden.
Sommerzeit ist Madenzeit
Gerade im Sommer besteht Hochkonjunktur für Madenbefall.
Auch wenn prinzipiell alle Tiere gefährdet sein können, so sind Tiere in Außenhaltung eher betroffen. Ein wichtiger Faktor hierbei spielt die Hygiene im Stallbereich.
Fliegen werden von Kot und Urin als auch von kotverklebtem oder verfilztem Fell angelockt und finden hier gute Entwicklungsbedingungen. Auch offene Wunden oder Entzündungen der Tiere bieten ideale Bedingungen. Ebenso Hautfalten, z. b. bei stark übergewichtigen Tieren.
Besonders bei den derzeitigen feucht-warmen Wetterperioden ist die Gefahr für Madenbefall erhöht.
Da Fliegenmaden bei günstigen Bedingungen bereits nach 24 Stunden großen Schaden anrichten können, sollte eine tägliche Kontrolle der Tiere erfolgen. Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf die Analregion gelegt werden. Bei Anzeichen von Kotverklebungen oder Durchfall sollten die entsprechenden Stellen gründlich gesäubert werden.
Die von den Fliegen – bevorzugt in der hinteren Körperregion abgelegten Eier können sich innerhalb von wenigen Stunden zu Maden entwickeln, die sich dann in die Haut des Tieres einbohren, hier Entzündungen verursachen und sogar in die Muskulatur eindringen oder Organe angreifen können.
Sollten Sie Madenbefall bei Ihrem Tier feststellen, ist ein Gang zum Tierarzt unumgänglich.
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Wenn Sie überlegen, sich ein Tier anzuschaffen, sollten Sie zunächst überlegen, welches Tier auch wirklich zu Ihnen und Ihrem Umfeld passt.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die Bedürfnisse des neuen Familienzuwachses.
Hunde z. B. lieben das Zusammenleben mit dem Menschen, sie brauchen eine konsequente Erziehung, viel Bewegung und täglich mehrfach Auslauf.
Katzen sind in der Regel sehr abenteuerlustig, möchten selbst bestimmen und brauchen viel Ansprache.
Meerschweinchen und Zwergkaninchen sind tagaktive Tiere und sehr gesellig, sollten also mindestens zu zweit gehalten werden. Sie brauchen eine großzügige Unterkunft mit viel Auslauf. Und sind für sehr kleine Kinder nicht unbedingt geeignet.
Goldhamster sind eher Einzelgänger, nachtaktiv, sehr lauffreudig und brauchen zum Glücklichsein eigentlich unterirdische Röhrensysteme, die sie sich selbst graben. Von daher für die Wohnungshaltung nicht unbedingt geeignet.
Ratten sind sehr soziale Lebewesen und sollten daher nicht alleine gehalten werden. Sie brauchen geräumige Unterkünfte mit vielen Kletter- und Versteckmöglichkeiten. Ihre Hauptaktivitätszeit liegt in den Morgen- und Abendstunden.
Für Meerschweinchen, Kaninchen,Goldhamster und Ratten ist zu beachten, dass sie gerne nagen und Freilauf in der Wohnung somit nicht ganz ungefährlich ist.
Kanarienvögel und Wellensittiche sollten mindestens zu zweit gehalten werden und täglichen Freiflug genießen.
Dies ist nur ein Auszug aus den unterschiedlichen Bedürfnissen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie auch über uns oder über die Internetseite des Deutschen Tierschutzbundes.
Doch eines sollte auf jeden Fall gelten: Ein „Tier aus zweiter Hand“ sollte die erste Wahl sein!
Denn damit leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Tierschutz!
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Damit Haustiere nicht aus einer „Laune“ heraus vorschnell angeschafft werden und später im Tierheim oder bei Tierschutzorganisationen landen, sollten Sie sich vor der Anschaffung eines Haustieres genau überlegen, welches Tier zu Ihnen passt und ob Sie dessen Bedürfnisse auch artgerecht erfüllen können. Denn wenn man verantwortungsvoll mit den Tieren umgeht und ihre Bedürfnisse beachtet, können Tiere verlässliche und treue Partner des Menschen werden.
Denn nur dann können Sie die Voraussetzungen schaffen, damit sich das Tier im neuen Zuhause auch wohlfühlt.
Zunächst sollten Sie sich einige grundsätzliche Fragen stellen:
Quelle: „Artgerechtes Katzenleben“ mit der freundlichen Genehmigung von Andrea Evenson
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Tierklinik (24-Std.-Notdienst)
Die nachfolgende Klinik bietet einen 24-Stunden-Notdienst für alle Fälle.
Eine kurze telefonische Ankündigung ist auf jeden Fall hilfreich!
Tierärztliche Klinik am Kaiserberg
Wintgensstraße 81 – 83
47058 Duisburg
Tel.: +49 203 305370
Die nachfolgenden Kliniken bieten einen zeitlich eingeschränkten Notdienst an:
Kleintierzentrum Asterlagen
Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Straße 11
47228 Duisburg
Tel.: +49 2065 90380
Tiergesundheitszentrum Duisburg-Homberg
Öffnungszeiten: jeden Tag von 8:00-22:00 Uhr
Franzstraße 16
47198 Duisburg
Tel.: +49 2066 – 30659 oder +49 2066 – 37689
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Presseartikel
Nachfolgend einige „Tierhilfe-Artikel“ aus der lokalen Presse.
Verletzter Storch konnte gerettet werden
Am Samstag, den 03.08.2019, fiel Passanten ein verletzter Storch in einem Feld in Spellen auf, der zur Rheinstraße laufen wollte. Da nicht nur der Storch, sondern auch der Straßenverkehr dadurch gefährdet war, hatte sich eine Tierschützerin der Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V. und ihr Ehemann des Tieres angenommen.
Sie fingen ihn ein und brachten den Storch zum Tierarzt nach Schermbeck. Dort musste leider dem Vogel der Flügel amputiert werden. Am nächsten Tag konnte er zu Artgenossen in die Anholter Schweiz, wo er jetzt lebt.
Ein großer Dank gilt dem Ordnungsamt Voerde, das die Kosten hierfür anstandslos übernommen hat. Wir sind immer wieder froh, das Ordnungsamt Voerde zu haben, von denen wir jederzeit Hilfe erfahren. Auch ein Amt braucht mal ein Lob.
Veröffentlicht mit einem Artikel in der NRZ am 14.08.2019
Foto: Helmut Scheffler
Wer kann 25 Schafen ein neues Zuhause geben?
Normalerweise gibt Doris Knipping herrenlosen Tieren ein Zuhause. Doch diesmal wendet sich die Bestenerin an die Bevölkerung, um Personen zu finden, die bereit sind, einzelne oder mehrere Schafe einer 25-köpfigen Herde aufzunehmen, weil die bislang zur Verfügung stehende Freifläche nicht mehr genutzt werden kann.
Hier geht es weiter zu dem Artikel von „Schermbeck online“
Quelle: NRZ am 07.03.2019
Quelle: NRZ am 03.01.2019
NRZ vom 11.12.2017
Tierhilfe Dinslaken-Voerde: engagierte Hilfe für kleine und größere Not(felle)
DINSLAKEN/VOERDE. „Solange Menschen denken, dass Tiere nichts fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.“
Der Leitsatz der Tierhilfe Dinslaken-Voerde ist für die Vorsitzende Mareike Tiemann und ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter enorm wichtig.
„Wenn ich in Not geratenen Tieren helfen kann, dann mache ich das. Das kann dann in speziellen Fällen auch ausnahmsweise mal grenzüberschreitend sein. In Duisburg oder anderswo“, erklärt die Tierliebhaberin.
Von Nadine Scholtheis
Seit 33 Jahren kümmert sich die Tierhilfe Dinslaken-Voerde liebevoll um Fundtiere, Notfälle und zu einem kleinen Teil auch um Vermittlungstiere. Eng arbeitet Mareike Tiemann und ihr Team dabei mit dem Tierheim Bottrop zusammen. Einen großen Teil der ehrenamtlichen Arbeit macht das Einfangen von wilden Katzen aus. „Diese werden dann von unseren kooperierenden Tierärzten kastriert und anschließend nach ca. 1-wöchigem Genesungsaufenthalt wieder freigelassen“, so Mareike Tiemann. „Manche Tiere, die mir besonders ans Herz gewachsen sind, versuche ich dann auch selbst in gute Hände zu vermitteln.“ Für die Arbeit mit den Tieren ist die Vorsitzende viel im Einsatz. Häufig sogar Tag und Nacht. Daher werden immer helfende Hände gesucht.
Wer Interesse hat, die Tierhilfe durch ehrenamtlichen Einsatz zu unterstützen, kann sich gerne bei Mareike Tiemann unter Ruf: 02858-6431 melden. Vorab kann man sich einen Überblick über die Arbeit des Vereins unter www.tierhilfe-dinslaken-voerde.eu machen. Dort finden sich auch die Angaben zur Beitrittserklärung sowie zum Spendenkonto.
Übrigens: Jeden 1. Mittwoch im Monat um 20 Uhr treffen sich die Mitglieder in der Gaststätte „Zur Kutsche” in Voerde, Grutkamp / Ecke Bahnhofstraße. Auch wer noch kein Mitglied ist, aber Interesse hat, den Verein kennen zu lernen, ist herzlich eingeladen mal vorbeizuschauen. Das nächste Treffen findet am 5. August statt.
In diesem Jahr ist die Tierhilfe bei mehreren Veranstaltungen mit einem Infostand vertreten. So auch bei den DIN-Tagen am 29. und 30. August, beim 2. Dinslakener Pfoten-Festival im Freibad Hiesfeld am 6. September, am 27. September beim Klöntag in Hiesfeld und zeitgleich am 27. September auch beim Gewerbefest in Voerde (Grenzstraße). Schauen Sie doch einfach mal vorbei!
Wie sich eine Frau aus Gahlen für streunende Katzen einsetzt
Doris Knipping engagiert sich für streunende Katzen. Ihr Antrieb: Sie hat das Elend der Tiere vor der eigenen Haustür beobachtet. Seitdem setzt sie sich für den Schutz der Tiere ein, lässt sie kastrieren und vermittelt die Streuner in liebevolle Hände. Es ist keine leichte Aufgabe.
Sie streunen über Campingplätze, durch Schrebergärten, über Friedhöfe und Industriegelände. Häufig geht es den Tieren elend, weil sie so viele sind, weil sie sich unkontrolliert vermehren. Eine, die das verhindern möchte, ist Doris Knipping. Die Gahlenerin verbringt Stunden auf Plätzen, um Streunerkatzen einzufangen und sie kastrieren zu lassen. Erst im Sommer hat sie auf einem Campingplatz in Gahlen einige Katzen gefangen, kastrieren lassen und 40 Junge in die Obhut eines Tierheims in Bottrop gegeben. „Manchmal ist es nur ein Tropfen auf dem heißen Stein“, sagt sie.
Eigentlich hat es mit der Suche nach einem neuen Hund begonnen. Doch statt des Hundezwingers zog Doris Knipping das Katzenhaus an. Dort blieb sie hängen und aus einer Beobachterin ist eine ehrenamtliche Mitarbeiterin im Bottroper Tierheim geworden. Und hier sah sie, wie schlecht manche Katzen zurecht waren. Die Bilder ließen sie nicht mehr los und so schaute sie sich zuhause in Gahlen um und entdeckte Katzen, die sie kastrieren ließ.
Manche Katzenpopulationen leben wie in südlichen Ländern
Nicht lang und Nachbarn und Freunde baten Doris Knipping um Hilfe. Und dann die Camper und Gartenbesitzer. „Ich war schockiert, als ich festgestellt habe, dass die Vermehrung nicht nur auf den Bauernhöfen stattfindet, sondern dass es hier Katzenpopulationen gibt, die leben wie in den südlichen Ländern“, berichtet die einstige Lehrerin.
Ihr Engagement ist zeitaufwendig. Sie fährt zu den Plätzen, wartet auf die Katzen und bemüht sich, sie zusammen mit ihren Babys einzufangen. Dann bringt sie sie zu einem Tierarzt, betreut sie nach der Operation und versucht sie anschließend weiterzuvermitteln. Und auch die Babys versucht sie bei Privatpersonen oder im Tierheim unterzubringen. Das wird immer schwieriger, die Tierheime sind voll.
Zusammenarbeit mit weiteren Tierschützern
Eine Zeit lang hat Doris Knipping die Kastrationen aus eigener Tasche gezahlt oder Spenden erhalten. Inzwischen arbeitet sie mit den Tierfreunden Bottrop und der Tierhilfe Dinslaken Voerde zusammen. Auch der Erlös des ersten Gahlener Bauernmarktes ging an die engagierte Frau.
Sie würde sich eine Kastrationspflicht wünschen, wie es sie in einigen Städten bereits gibt. Zudem kritisiert sie das Fütterverbot, das der Kreis Wesel ausgerufen hat. Hier gilt: Wer Streunerkatzen füttert, ist für sie verantwortlich und muss auch für die Kastration sorgen.
Doris Knipping befürwortet eher die kontrollierte Fütterung. Denn nur so kann sie auch die Katzen einfangen, um sie kastrieren zu lassen. Eine Kastration kostet zwischen 80 und 100 Euro – wer will das zahlen, wenn ihm die Katze nicht gehört?
Denise Ludwig
Quelle: Online-Ausgabe der NRZ – Der Westen vom 19.11.2013
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Hier finden Sie unsere Jahresinfos,
Infos und Berichte zum Herunterladen:
Jahresinfo 2019 |
Jahresinfo 2018 |
Jahresinfo 2017 |
Jahresinfo 2016 |
Jahresinfo 2015 |
Jahresinfo 2014 |
Jahresinfo 2013 |
Jahresinfo 2012 |
Jahresinfo 2011 |
Jahresinfo 2010 |
Jahresinfo 2009 |
Jahresinfo 2008 |
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Satzung des Vereins Tierhilfe Dinslaken – Voerde e.V.
Stand: Oktober 2019
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Tierhilfe Dinslaken – Voerde e.V.“ und hat seinen Sitz in Dinslaken. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein hat den Zweck, der Tierwelt Schutz zu verschaffen, sie vor jeglicher Quälerei und Misshandlung zu bewahren, herrenlosen Haustieren zu helfen, für deren Artgerechte Haltung zu wirken, sowie Aufklärungsarbeit in Sachen Tierschutz zu leisten.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein verfolgt keine eigen wirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Aufwandsentschädigungen begünstigt werden.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die sich zu dem Vereinszweck bekennt soweit, keine wichtigen Gründe entgegenstehen.
Wer Mitglied des Vereins werden will, hat einen persönlich unterzeichneten schriftlichen Aufnahmeantrag zu stellen, über den der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit vorläfig entscheidet, in der darauf folgenden Jahreshauptversammlung ist eine Bestätigung durch drei Viertel der anwesenden Mitglieder erforderlich.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt aus dem Verein ist nur mit Ablauf des Geschäftsjahres per Einschreiben möglich.
Unwürdige Mitglieder und solche, die den Verein oder die Tierschutzbestrebungen im Ansehen schädigen, werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen. Durch Vorstandsbeschluss ist ein Ausschluss möglich, wenn der Mitgliedsbeitrag trotz Fälligkeit und einmaliger Mahnung nicht entrichtet wird.
Über den Grund der Ausschließung ist der Rechtsweg nicht zulässig. Die erfolgte Ausschließung ist der nächsten Jahreshauptversammlung bekannt zu geben. Beim Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied bestimmt selbst die Höhe seines Jahresbeitrages, der aber mindestens € 30,00 betragen muss.
§ 6 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben volles Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen, sowie das Recht, der Mitgliederversammlung und dem Vorstand Anträge zu unterbreiten. Stimmberechtigt sind nur diejenigen Mitglieder, die keine Beitragsrückstände haben.
§ 8 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung
§ 9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus 6 volljährigen, natürlichen Personen, die Mitglieder des Vereins sein müssen.
Geschäftsführender Vorstand:
1. erster Vorsitzender
2. zweiter Vorsitzender
3. Schriftführer
Erweiterter Vorstand:
4. Kassenwart
5. zwei Beisitzer
Der Vorsitzende, dessen Stellvertreter und der Schriftführer sind Vorstand im Sinne des §26 BGB. Jeweils zwei geschäftsführende Vorstandsmitglieder sind in Gemeinschaft berechtigt, den Verein rechtsverbindlich nach außen zu vertreten.
Der Vorstand wird von der Jahreshauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.
§ 10 Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlungen können zugleich Jahreshauptversammlungen sein. Die Aufgaben der Jahreshauptversammlung sind:
1. Endgültige Aufnahme neuer Mitglieder
2. Rechenschaftsbericht des Vorstands
3. Bericht des Kassierers
4. Entlastung des Vorstands
5. Neuwahl des Vorstands
6. Wahl zweier Rechnungsprüfer
7. Beschlussfassung über Satzungsänderung
8. Beschlussfassung über Auflösung des Vereins
Die Jahreshauptversammlung findet in den ersten drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist durch Vorstandsbeschluss oder auf Verlangen eines Zehntels der Mitglieder einzuberufen.
Die Mitglieder sind zu allen Mitgliederversammlungen unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich durch den Vorstand einzuladen.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder gefasst, soweit gesetzliche Vorschriften oder die Satzung keine andere Mehrheit vorschreiben.
Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich in offener Abstimmung. Dies gilt für die Wahl der Vorstandsmitglieder und Rechnungsprüfer, es sei denn, ein Mitglied beantragt geheime Wahl. Bei zweimaliger Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§ 11 Protokoll
Über alle Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ist ein Protokoll aufzunehmen, das
1. vom Vorsitzenden oder dem von der Versammlungsleiter und
2. vom Schriftführer oder dem von der Versammlung gewähltem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 12 Rechte und Pflichten des Vorstands
Der Vorstand ist für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verantwortlich. Er ist berechtigt, den Vorsitzenden oder ein anderes Mitglied zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen jeder Art für den Verein zu ermächtigen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er versammelt sich an den vom Vorsitzenden zu bestimmenden Tagen. Die Beschlüsse des Vorstandes kommen mit einfacher Mehrheit zustande. Bei zweimaliger Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Der Vorsitzende hat den Vorstand binnen acht Tagen einzuberufen, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder unter Bezeichnung des Beratungsgegenstandes dies schriftlich beantragen.
§ 13 Vorsitzender
Der Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzungen. Er handelt im Rahmen der Satzung und der gefassten Entschlüsse.
§ 14 Schriftführer
Der Schriftführer führt bei den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen das Protokoll. Er tätigt die täglichen Geschäfte des Vereins mit Ausnahme des Kassenwesens. Dabei handelt er einvernehmlich mit dem Vorstand.
§ 15 Kassenwart und Kassenprüfer
Dem Kassenwart obliegt das Kassenwesen. Er erstellt die Vereinsbuchführung und die Jahresrechnung. Dabei handelt er einvernehmlich mit dem Vorstand.
Die Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben eines Jahres werden vom Vorstand festgestellt und von den beiden Kassenprüfern geprüft. Die Kassenprüfer können Einblick in die Aufzeichnungen und Belege nehmen. Die Kassenprüfer berichten der Hauptversammlung über das Prüfergebnis.
§ 16 Kooperation
Der Verein kann mit anderen Gemeinschaften, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen, Vereinbarungen über eine gemeinsame Tätigkeit treffen.
§ 17 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur durch die Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen einer Mehrheit von drei Viertel der erschienen Mitglieder. In der Einladung sind die zu ändernden Paragraphen der Satzung mitzuteilen.
§ 18 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins kann in einer eigens dazu einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Erforderlich sind drei Viertel aller Stimmen der anwesenden Mitglieder.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, fällt das Vermögen des Vereins an die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierschutz e.V., Moers (Freistellungsbescheid des Finanzamtes Moers vorn 13.02.1980 mit St.-Nr. 119/052/6804, lfd. Nr. des Verzeichnisses der steuerbegünstigten Körperschaften 173/Moers), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 19 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist der Sitz des Vereins.
Dinslaken, 19.03.2019
1. Vorsitzende(r) 2. Vorsitzende(r) Schriftführer(in)
© Tierhilfe Dinslaken-Voerde
webmaster@tierhilfe-dinslaken-voerde.eu
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Frei lebende Katzen finden sich oftmals auf verwilderten Grundstücken, Friedhöfen oder in verlassenen Industrie- und Fabrikgeländen.
Diese Katzen leben meist völlig ohne direkten Kontakt zu Menschen.
Sie stammen ursprünglich von unkastrierten Freigängerkatzen aus Privathaushalten ab.
Sehr viele von ihnen sind krank, unterernährt oder verletzt. Kaum jemand interessiert ihr Schicksal,
obwohl sie auf die Hilfe der Menschen angewiesen sind, damit sie sich nicht selbst überlassen bleiben.
Katzen sind domestizierte Haustiere und nicht mehr in der Lage, sich und ihre Nachkommen vollständig alleine zu versorgen.
Daher werden solche Tiere von unseren ehrenamtlichen Helfern in ihrem angestammten Revier mit Nahrung versorgt, kastriert und bei Bedarf auch tierärztlich versorgt.
Um diesen Katzen zu helfen gibt es die Möglichkeit Patenschaften zu übernehmen. Denn jeder Euro hilft!
Sie möchten gerne eine Patenschaft übernehmen?
Dann drucken Sie sich bitte die aus und senden diese ausgefüllt und unterschrieben
an eine der im Impressum genannten Adressen.