Robin

Robin – vom Pechvogel zum Glückspilz

Im April 2018 wurde die Tierhilfe gebeten, sich um einen unkastrierten Kater in Lohberg zu kümmern.
Sofort machte sich Heike mit der Lebendfalle auf den Weg. Und kaum stand die Falle, fand sich ein roter hungriger Kater auch ein.
Am nächsten Tag wurde dieser Kater kastriert und wie es so vielen heimatlosen Kater geht,
wurde er auch wieder dort ausgesetzt, wo man ihn gefunden hatte. Er ergriff sofort die Flucht und war froh, dass er wieder frei war.

Aber der große Hunger hielt an und so fand er sich nach einiger Zeit an einer Igelfütterstelle in einem anderen Garten ein.
Und wie das Leben so spielt, hatte man sich schnell an den ausgehungerten roten Besucher gewöhnt und gab ihm den Namen Robin.
Robin kam und ging, so wie er es wollte, doch Ende Oktober war er plötzlich verschwunden und man machte sich schon große Sorgen.
Nach 5 Tagen Suchen schleppte er sich an seinen Vorderbeinen ziehend durch den Garten.
Robin konnte nicht mehr laufen und wurde umgehend in die Tierklinik Asterlagen gebracht.
Dort wurde ein komplizierter Splitterbruch im Oberschenkel festgestellt und Robin musste operiert werden.
Der Oberschenkel wurde aufgeschnitten und der Bruch wurde mit einer Metallschiene,
einige Schrauben und einem Stab zur Stabilisierung versehen.
Die Kosten für die Behandlung wurden auf ca. 1.000 € geschätzt und die Tierhilfe Dinslaken-Voerde startete einen großen Spendenaufruf,
dem glücklicherweise viele liebe Menschen gefolgt sind.

 

So sah das Röntgenbild nach der Operation aus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

und so sah Robin nach seiner OP aus

 

 

Robin kam von der Tierklinik zur Pflegestelle und musste bis Anfang Dezember in einer Box leben, da er nicht laufen konnte und durfte.
Am 6. Dezember 2019 bekam Robin ein ganz besonderes Nikolausgeschenk: er durfte nach langen 6 Wochen seinen Käfig verlassen
und endlich durch die Wohnung laufen.
Und da stellte sich auch heraus, warum er immer diese Riesenmengen Futter zu sich genommen und diesen leicht schielenden Blick hatte:
er hatte ganz viele Würmer in seinem Bauch, die einen Nickhautvorfall, furchtbaren Durchfall und ständigen Hunger verursachten.
Bald war auch die Entwurmung erfolgreich und Robin wurde geimpft, damit er sich nicht mehr mit schlimmen Krankheiten anstecken kann.
Danach gab es noch einen Piecks und er bekam einen Chip unter die Haut.
Robin wurde bei FINDEFIX und TASSO angemeldet und hatte von nun an ein eigenes Zuhause bei seinen Pflegestellenversagern, wo er für immer bleiben kann.

Endlich ein eigenes Zuhause für immer und Robin’s erstes Weihnachten

 

Robin erlebte sein erstes Weihnachten zu Hause und freundete sich mit seinen Katzenmitbewohnern an.
Ende Januar 2019 durfte er endlich wieder nach draußen in den Garten und freute sich wie Bolle!

Endlich wieder in den Garten!

 

Am 09.04.2019 musste Robin wieder zum Röntgen in die Tierklinik.
Dort wurde festgestellt, dass der Knochen gut verheilt war.
Am nächsten Tag wurde er wieder schlafen gelegt und operiert.
Ein Stab vom Implantat wurde entfernt. Das Implantat selbst verbleibt im Oberschenkel.
Am Ostersamstag konnten dann die Fäden gezogen werden und Robin durfte bei schönstem Wetter wieder in seinen Garten.
Jetzt muss nur noch das Fell nachwachsen und alles sieht wieder aus wie vor einem halben Jahr.
So lange hatte seine Genesung gedauert.

Robin ist ein wundervoller Kater.
Er hat alle Untersuchungen, die OP’s und sämtliche Strapazen seines „Unfalls“ ohne Murren über sich ergehen lassen.
Und er möchte sich noch einmal ganz herzlich bei allen bedanken, die ihm geholfen hatten:

  • allen Tierärzten, die ihn durch ihr Fachwissen wieder gesund gemacht haben,
  • der Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V., die für ihn gesammelt haben,
  • seinen Dosenöffnern, die ihn kennen- und liebengelernt haben,
  • seinen neuen Mitbewohnern, den Katzenmädchen Merle, Samira und Nina und den Katzenkumpels George, Marley und Steinchen,
  • aber ganz besonders bei den lieben Menschen, die seine medizinische Versorgung durch Spenden ermöglicht haben.

Robin teilt sich mit seinem Kumpel Marley das Katzenminze-Kissen

 

Reptilien

 

Im Tierschutzzentrum Weidefeld, eine Einrichtung des Deutsche Tierschutzbundes e. V. , kümmern sich Tierpfleger/innen in den verschiedenen Einrichtungen um viele verschiedene Tiere – vom Affen bis zur Schlange.
Häufig kommen beschlagnahmte Tiere zu uns oder Tiere mit besonderen Ansprüchen, die anderswo keinen geeigneten Platz finden.

 

 

Im Tierschutzzentrum Weidefeld, eine Einrichtung des Deutsche Tierschutzbundes, kümmern sich Tierpfleger/innen in den verschiedenen Einrichtungen um viele verschiedene Tiere – vom Affen bis zur Schlange.
Häufig kommen beschlagnahmte Tiere zu uns oder Tiere mit besonderen Ansprüchen, die anderswo keinen geeigneten Platz finden.
Im Tierschutzzentrum Weidefeld versorgen wir sie medizinisch, bieten ihnen artgerechte Rückzugsorte und sorgen später wenn möglich für die Auswilderung oder die Vermittlung bei Heimtieren.

 

 

Auf insgesamt 400 Quadratmetern bietet die Reptilienstation im Tierschutzzentrum Weidefeld Reptilien, die beschlagnahmt, ausgesetzt oder abgegeben wurden, ein neues tiergerechtes Zuhause.
Die Station besteht aus großzügigen Volieren und Terrarien, einer Quarantäne- und Krankenstation, überdachten Freilauf- und Teichanlagen für Wasser- und Landschildkröten.

Immer häufiger landen Bartagamen, Nattern oder Schildkröten aus Privathaushalten in den Tierheimen, die eine artgerechte Unterbringung vor eine große Herausforderung stellt.
Mit der Reptilienstation will das Tierschutzzentrum Weidefeld die Tierheime entlasten.
Tiere, die Veterinärämter beschlagnahmen oder die Tierschutzvereine bisher aufgenommen haben, finden hier eine Unterkunft auf Zeit.
Langfristig sollen sie in sachkundige Hände vermittelt werden.

 

 

Reptilien, die nur schwer oder gar nicht mehr vermittelt werden können, bleiben dauerhaft in Weidefeld.
Mit ihnen wollen wir auf die Probleme bei der Haltung aufmerksam machen und gleichzeitig interessierten Privathaltern zeigen,
wie eine artgerechte Unterbringung möglich ist.
Die ersten Tiere sind im Januar 2017 eingezogen: ein Leopardgecko, zwei Kornnattern und zwei Königspythons aus dem Tierheim Essen
sowie zwei Bartagamen und zwei griechische Landschildkröten aus dem Tierheim Schleswig. 

 

https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Bilder_Responsive/ORGANISATION/Weidefeld/griechische_Landschildkroete.jpg

 

Quellen: Deutscher Tierschutzbund e. V.

Hühner, Enten und Gänse

Geschichte eines Hühnerlebens

Die ersten drei Bilder zeigen Hühner aus einem Legebetrieb, die normalerweise nach 1 Jahr, max 1,5 Jahren als „Legemaschine“ ausgedient haben und dann dem Schlachter zugeführt werden.

Denn nach dieser Zeit rechnet sich die Legeleistung im Verhältnis zu den Futterkosten nicht mehr. Die Tiere werden unrentabel.

Diese Hühnerdamen haben jedoch Glück gehabt und wurden von der Initiative „Rettet das Huhn“ übernommen. Diese Initiative finanziert sich ausschließlich durch Spenden.

Die Hühner werden an private Hühnerhalter weitervermittelt. So wird den „ausgedienten“ Hochleistungs-Legehennen noch ein artgerechtes und glückliches Hühnerleben ermöglicht.

 

 

 

 

Und wie man hier sieht – sie gedeihen prächtig.

Viel Auslauf, viel frische Luft und Sonne.

Und vor allem – sie werden – auch wenn sie mal kein Ei legen – geliebt und gehätschelt ?

Alltäglicher Tierschutz

Tierschutz beginnt im ganz Alltäglichen…

… und jeder kann etwas bewirken, wenn man einiges bedenkt und beachtet:

Lebensmittel:

  • Kaufen Sie Lebensmittel bewusster ein (schränken Sie Ihren Fleischkonsum ein, achten Sie auf seriöse Bio-Siegel, verzichten Sie auf „Billigfleisch“).
  • Schauen Sie genauer hin (Begriffe wie z. B.  „Deutsches Qualitätsfleisch“, „aus kontrollierter Herstellung“, „aus der Region“, „bäuerlich“, „naturnah“ sind rechtlich nicht geschützt und besagen rein gar nichts, außer den Verbraucher mit erfundenen Qualitätsbezeichnungen zu täuschen).
  • Achten Sie auf versteckte Inhaltsstoffe: (oftmals sind in Fertigprodukten Eier aus Käfighaltung verarbeitet, Gelatine aus Tierprodukten oder auch neuartige Farb- und Konservierungsstoffe enthalten, die in Tierversuchen getestet wurden).
  • Bereiten Sie nach Möglichkeit Ihre Gerichte und Süßspeisen möglichst frisch zu, dann haben Sie den besten Überblick über die Inhaltsstoffe.
  • Auch in Bezug auf Milchprodukte achten Sie bitte auf das Bio-Siegel oder kaufen Sie Fisch nur aus nachhaltiger Fischerei.

Kleidung:

  • Es gibt zum klassischen Tier-Lederschuh oder zum Woll-Pullover aus Angorawolle oder australischer Schafswolle auch Alternativen aus synthetischem Leder oder Baumwolle.
  • Verzichten Sie auf Tier-Pelze oder modische Tier-Pelzbesätze beim Mänteln, Taschen, Jacken, Handschuhen usw.
  • Auch bei den alltäglichen Bedarfsgegenständen (Haushaltsreiniger, Imprägniermittel usw.) muss es nicht immer das neueste Produkt sein. Denn bei der Verwendung von immer neuen chemischen Zusätzen, Farb-, Duft- und Konservierungsstoffen wird die Verträglichkeit neuer Substanzen in Bezug auf giftige Inhaltsstoffe, Allergieauslösung oder Schleimhautreizung oftmals bei Tierversuchen getestet.

Kosmetik:

  • Es gibt eine Kosmetik-Positivliste (Produkte ohne Tierversuche) herausgegeben vom Deutschen Tierschutzbund. Nähere Informationen erfahren Sie über den Link des Deutschen Tierschutzbundes.

Gefundene Tiere

Zurzeit befinden sich keine Fundtiere bei der Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V.


Was tun, wenn ein Tier Hilfe benötigt?

Natürlich freuen wir uns immer wieder, wenn sich viele Menschen aktiv im Tierschutz einsetzen. Nicht wegsehen – Fälle melden, wenn sich ein Tier in Not befindet – ist schon einmal ein sehr guter Anfang.

Personen, die hilfsbedürftige Tiere finden, sollten sich unbedingt – sofern nicht unverzüglich eingegriffen werden muss – zunächst an zuständige Behörden (Veterinär-, Naturschutz- und/oder Jagdbehörde der Stadt bzw. Landkreises, Auffangstationen oder Tierschutzvereine wenden. Falsches Handling kann schwerwiegende Folgen haben – sowohl für das Tier (Stress, Panik usw). als auch für die beteiligten Personen (Verletzungsgefahr, Zoonosen usw.).

Sollten Sie ein Tier sehen, das sich akut in Not befindet, ist es zuerst wichtig, das Tier zu sichern. Bitte achten Sie dabei auch auf Ihre eigene Gesundheit. Hunde, Katzen, Nagetiere und Wildtiere (dazu gehören z.B. Eichhörnchen, Tauben usw.) bekommen Angst und können beißen. Solch ein Biss sollte unbedingt zeitnah ärztlich versorgt werden. Vorsichtshalber können Sie sich mit Handschuhen schützen. Oftmals reicht es schon, das Tier mit einer Decke oder einem Handtuch zu sichern und notfalls in einem Pappkarton (Löcher zum Atmen nicht vergessen) unterzubringen. Bitte waschen bzw. desinfizieren Sie Ihre Hände danach.

Befindet sich das Tier in Wohnungsnähe, könnte es z.B. in einem Kellerraum, Garage oder Gartenschuppen gesichert werden. Ansonsten haben wir Lebendfallen für Katzen bzw. kleine Hunde. Man sollte die Tiere zuerst darin anfüttern, damit sie sich daran gewöhnen. Danach wird die Falle „scharf gestellt“ und schließt sich, wenn sich das Tier darin befindet. Auch in diesem Fall sollte die Vorgehensweise vorher genau abgestimmt werden.

WICHTIG IST VOR ALLEM: NICHT WEGSEHEN UND HILFE HOLEN!

Zugelaufen – Tipps

Katze gefunden – was tun?

 

 

Da Katzen auch mal gerne ihr Revier großräumig erkunden ist nicht gleich jede Katze in Ihrem Garten eine Fundkatze.

Auch wenn eine Katze ein Zuhause hat, so ist sie oftmals nicht abgeneigt auch mal anderweitig nach Leckerchen zu betteln oder Streicheleinheiten einzufordern.

Daher sollte das Tier zunächst beobachtet werden, ob es gepflegt und gut genährt aussieht.

Akuter Handlungsbedarf besteht allerdings, wenn die Katze sehr abgemagert ist, einen sehr ungepflegten Eindruck macht, es offene Wunden gibt oder die Katze sonstige Verletzungen hat.

Dann ist die örtliche Ordnungsbehörde oder aber die Polizei die erste Stelle um Fundtiere zu melden. Ansonsten natürlich auch das örtliche Tierheim oder die örtliche Tierschutzorganisation. (Siehe hierzu auch unter der Sparte  – Ansprechpartner Fundtiere)

Vielleicht wird das Tier ja irgendwo vermisst – gleichen Sie ggf. Suchmeldungen vermisster Tiere ab.

Und ganz wichtig im Falle eines Fundtieres: Lassen Sie auf jeden Fall überprüfen, ob die Katze ggf. gechipt ist oder tätowiert.

Dies kann von jedem Tierarzt – kostenlos – überprüft werden.

Welches Tier passt zu mir ?

Wenn Sie überlegen, sich ein Tier anzuschaffen, sollten Sie zunächst überlegen, welches Tier auch wirklich zu Ihnen und Ihrem Umfeld passt.

Informieren Sie sich rechtzeitig über die Bedürfnisse des neuen Familienzuwachses.

 

Hunde z. B. lieben das Zusammenleben mit dem Menschen, sie brauchen eine konsequente Erziehung, viel Bewegung und täglich mehrfach Auslauf.

Katzen sind in der Regel sehr abenteuerlustig, möchten selbst bestimmen und brauchen viel Ansprache.

Meerschweinchen und Zwergkaninchen sind tagaktive Tiere und sehr gesellig, sollten also mindestens zu zweit gehalten werden. Sie brauchen eine großzügige Unterkunft mit viel Auslauf. Und sind für sehr kleine Kinder nicht unbedingt geeignet.

Goldhamster sind eher Einzelgänger, nachtaktiv, sehr lauffreudig und brauchen zum Glücklichsein eigentlich unterirdische Röhrensysteme, die sie sich selbst graben. Von daher für die Wohnungshaltung nicht unbedingt geeignet.

Ratten sind sehr soziale Lebewesen und sollten daher nicht alleine gehalten werden. Sie brauchen geräumige Unterkünfte mit vielen Kletter- und Versteckmöglichkeiten. Ihre Hauptaktivitätszeit liegt in den Morgen- und Abendstunden.

Für Meerschweinchen, Kaninchen,Goldhamster und Ratten ist zu beachten, dass sie gerne nagen und Freilauf in der Wohnung somit nicht ganz ungefährlich ist.

Kanarienvögel und Wellensittiche sollten mindestens zu zweit gehalten werden und täglichen Freiflug genießen.

 

Dies ist nur ein Auszug aus den unterschiedlichen Bedürfnissen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie auch über uns oder über die Internetseite des Deutschen Tierschutzbundes.

Doch eines sollte auf jeden Fall gelten: Ein „Tier aus zweiter Hand“ sollte die erste Wahl sein!

Denn damit leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Tierschutz!

Anschaffung eines Haustieres

 

Damit Haustiere nicht aus einer „Laune“ heraus vorschnell angeschafft werden und später  im Tierheim oder bei Tierschutzorganisationen landen, sollten Sie sich vor der Anschaffung eines Haustieres genau überlegen, welches Tier zu Ihnen passt und ob Sie dessen Bedürfnisse auch artgerecht erfüllen können.  Denn wenn man verantwortungsvoll mit den Tieren umgeht und ihre Bedürfnisse beachtet, können Tiere verlässliche und treue Partner des Menschen werden.

Denn nur dann können Sie die Voraussetzungen schaffen, damit sich das Tier im neuen Zuhause auch wohlfühlt.

Zunächst sollten Sie sich einige grundsätzliche Fragen stellen:

  • Haben Sie genügend Zeit für das Tier?
  • Sind alle Familienmitglieder mit der Anschaffung des Tieres einverstanden?
  • Auch wenn Ihr Kind verspricht, sich um das Tier zu kümmern, sind Sie bereit es zu tun wenn Ihr Kind sein Versprechen nicht mehr hält?
  • Nicht nur die Anschaffung eines Tieres kostet Geld, auch der Unterhalt und die tierärztliche Versorgung – sind Sie bereit dazu?
  • Ist die Unterbringung und Versorgung des Tieres auch in einer möglichen Urlaubszeit gewährleistet?

 

Quelle: „Artgerechtes Katzenleben“ mit der freundlichen Genehmigung von Andrea Evenson

 

 

Satzung

 

Satzung des Vereins Tierhilfe Dinslaken – Voerde e.V.
Stand: Oktober 2019

 

§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Tierhilfe Dinslaken – Voerde e.V.“ und hat seinen Sitz in Dinslaken. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein hat den Zweck, der Tierwelt Schutz zu verschaffen, sie vor jeglicher Quälerei und Misshandlung zu bewahren, herrenlosen Haustieren zu helfen, für deren Artgerechte Haltung zu wirken, sowie Aufklärungsarbeit in Sachen Tierschutz zu leisten.

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein verfolgt keine eigen wirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel des Vereins werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Aufwandsentschädigungen begünstigt werden.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die sich zu dem Vereinszweck bekennt soweit, keine wichtigen Gründe entgegenstehen.

Wer Mitglied des Vereins werden will, hat einen persönlich unterzeichneten schriftlichen Aufnahmeantrag zu stellen, über den der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit vorläfig entscheidet, in der darauf folgenden Jahreshauptversammlung ist eine Bestätigung durch drei Viertel der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

Der Austritt aus dem Verein ist nur mit Ablauf des Geschäftsjahres per Einschreiben möglich.

Unwürdige Mitglieder und solche, die den Verein oder die Tierschutzbestrebungen im Ansehen schädigen, werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen. Durch Vorstandsbeschluss ist ein Ausschluss möglich, wenn der Mitgliedsbeitrag trotz Fälligkeit und einmaliger Mahnung nicht entrichtet wird.

Über den Grund der Ausschließung ist der Rechtsweg nicht zulässig. Die erfolgte Ausschließung ist der nächsten Jahreshauptversammlung bekannt zu geben. Beim Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erlischt die Mitgliedschaft automatisch.

§ 5 Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied bestimmt selbst die Höhe seines Jahresbeitrages, der aber mindestens € 30,00 betragen muss.

§ 6 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben volles Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen, sowie das Recht, der Mitgliederversammlung und dem Vorstand Anträge zu unterbreiten. Stimmberechtigt sind nur diejenigen Mitglieder, die keine Beitragsrückstände haben.

§ 8 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung

§ 9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus 6 volljährigen, natürlichen Personen, die Mitglieder des Vereins sein müssen.

Geschäftsführender Vorstand:

1. erster Vorsitzender
2. zweiter Vorsitzender
3. Schriftführer

Erweiterter Vorstand:

4. Kassenwart
5. zwei Beisitzer

Der Vorsitzende, dessen Stellvertreter und der Schriftführer sind Vorstand im Sinne des §26 BGB. Jeweils zwei geschäftsführende Vorstandsmitglieder sind in Gemeinschaft berechtigt, den Verein rechtsverbindlich nach außen zu vertreten.

Der Vorstand wird von der Jahreshauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.

§ 10 Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlungen können zugleich Jahreshauptversammlungen sein. Die Aufgaben der Jahreshauptversammlung sind:

1. Endgültige Aufnahme neuer Mitglieder
2. Rechenschaftsbericht des Vorstands
3. Bericht des Kassierers
4. Entlastung des Vorstands
5. Neuwahl des Vorstands
6. Wahl zweier Rechnungsprüfer
7. Beschlussfassung über Satzungsänderung
8. Beschlussfassung über Auflösung des Vereins

Die Jahreshauptversammlung findet in den ersten drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist durch Vorstandsbeschluss oder auf Verlangen eines Zehntels der Mitglieder einzuberufen.

Die Mitglieder sind zu allen Mitgliederversammlungen unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich durch den Vorstand einzuladen.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder gefasst, soweit gesetzliche Vorschriften oder die Satzung keine andere Mehrheit vorschreiben.

Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich in offener Abstimmung. Dies gilt für die Wahl der Vorstandsmitglieder und Rechnungsprüfer, es sei denn, ein Mitglied beantragt geheime Wahl. Bei zweimaliger Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

§ 11 Protokoll
Über alle Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ist ein Protokoll aufzunehmen, das

1. vom Vorsitzenden oder dem von der Versammlungsleiter und
2. vom Schriftführer oder dem von der Versammlung gewähltem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 12 Rechte und Pflichten des Vorstands
Der Vorstand ist für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verantwortlich. Er ist berechtigt, den Vorsitzenden oder ein anderes Mitglied zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen jeder Art für den Verein zu ermächtigen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er versammelt sich an den vom Vorsitzenden zu bestimmenden Tagen. Die Beschlüsse des Vorstandes kommen mit einfacher Mehrheit zustande. Bei zweimaliger Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Der Vorsitzende hat den Vorstand binnen acht Tagen einzuberufen, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder unter Bezeichnung des Beratungsgegenstandes dies schriftlich beantragen.

§ 13 Vorsitzender
Der Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzungen. Er handelt im Rahmen der Satzung und der gefassten Entschlüsse.

§ 14 Schriftführer
Der Schriftführer führt bei den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen das Protokoll. Er tätigt die täglichen Geschäfte des Vereins mit Ausnahme des Kassenwesens. Dabei handelt er einvernehmlich mit dem Vorstand.

§ 15 Kassenwart und Kassenprüfer
Dem Kassenwart obliegt das Kassenwesen. Er erstellt die Vereinsbuchführung und die Jahresrechnung. Dabei handelt er einvernehmlich mit dem Vorstand.

Die Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben eines Jahres werden vom Vorstand festgestellt und von den beiden Kassenprüfern geprüft. Die Kassenprüfer können Einblick in die Aufzeichnungen und Belege nehmen. Die Kassenprüfer berichten der Hauptversammlung über das Prüfergebnis.

§ 16 Kooperation
Der Verein kann mit anderen Gemeinschaften, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen, Vereinbarungen über eine gemeinsame Tätigkeit treffen.

§ 17 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur durch die Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen einer Mehrheit von drei Viertel der erschienen Mitglieder. In der Einladung sind die zu ändernden Paragraphen der Satzung mitzuteilen.

§ 18 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins kann in einer eigens dazu einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Erforderlich sind drei Viertel aller Stimmen der anwesenden Mitglieder.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, fällt das Vermögen des Vereins an die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierschutz e.V., Moers (Freistellungsbescheid des Finanzamtes Moers vorn 13.02.1980 mit St.-Nr. 119/052/6804, lfd. Nr. des Verzeichnisses der steuerbegünstigten Körperschaften 173/Moers), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 19 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist der Sitz des Vereins.

Dinslaken, 19.03.2019

 

 1. Vorsitzende                                  2. Vorsitzende                                     Schriftführerin

Mareike Tiemann                              Heike Krause                                      Monika Auberger

© Tierhilfe Dinslaken-Voerde

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