Anschaffung eines Haustieres

 

Damit Haustiere nicht aus einer „Laune“ heraus vorschnell angeschafft werden und später  im Tierheim oder bei Tierschutzorganisationen landen, sollten Sie sich vor der Anschaffung eines Haustieres genau überlegen, welches Tier zu Ihnen passt und ob Sie dessen Bedürfnisse auch artgerecht erfüllen können.  Denn wenn man verantwortungsvoll mit den Tieren umgeht und ihre Bedürfnisse beachtet, können Tiere verlässliche und treue Partner des Menschen werden.

Denn nur dann können Sie die Voraussetzungen schaffen, damit sich das Tier im neuen Zuhause auch wohlfühlt.

Zunächst sollten Sie sich einige grundsätzliche Fragen stellen:

  • Haben Sie genügend Zeit für das Tier?
  • Sind alle Familienmitglieder mit der Anschaffung des Tieres einverstanden?
  • Auch wenn Ihr Kind verspricht, sich um das Tier zu kümmern, sind Sie bereit es zu tun wenn Ihr Kind sein Versprechen nicht mehr hält?
  • Nicht nur die Anschaffung eines Tieres kostet Geld, auch der Unterhalt und die tierärztliche Versorgung – sind Sie bereit dazu?
  • Ist die Unterbringung und Versorgung des Tieres auch in einer möglichen Urlaubszeit gewährleistet?

 

Quelle: „Artgerechtes Katzenleben“ mit der freundlichen Genehmigung von Andrea Evenson

 

 

Satzung

 

Satzung des Vereins Tierhilfe Dinslaken – Voerde e.V.
Stand: Oktober 2019

 

§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Tierhilfe Dinslaken – Voerde e.V.“ und hat seinen Sitz in Dinslaken. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein hat den Zweck, der Tierwelt Schutz zu verschaffen, sie vor jeglicher Quälerei und Misshandlung zu bewahren, herrenlosen Haustieren zu helfen, für deren Artgerechte Haltung zu wirken, sowie Aufklärungsarbeit in Sachen Tierschutz zu leisten.

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein verfolgt keine eigen wirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel des Vereins werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Aufwandsentschädigungen begünstigt werden.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die sich zu dem Vereinszweck bekennt soweit, keine wichtigen Gründe entgegenstehen.

Wer Mitglied des Vereins werden will, hat einen persönlich unterzeichneten schriftlichen Aufnahmeantrag zu stellen, über den der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit vorläfig entscheidet, in der darauf folgenden Jahreshauptversammlung ist eine Bestätigung durch drei Viertel der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

Der Austritt aus dem Verein ist nur mit Ablauf des Geschäftsjahres per Einschreiben möglich.

Unwürdige Mitglieder und solche, die den Verein oder die Tierschutzbestrebungen im Ansehen schädigen, werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen. Durch Vorstandsbeschluss ist ein Ausschluss möglich, wenn der Mitgliedsbeitrag trotz Fälligkeit und einmaliger Mahnung nicht entrichtet wird.

Über den Grund der Ausschließung ist der Rechtsweg nicht zulässig. Die erfolgte Ausschließung ist der nächsten Jahreshauptversammlung bekannt zu geben. Beim Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erlischt die Mitgliedschaft automatisch.

§ 5 Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied bestimmt selbst die Höhe seines Jahresbeitrages, der aber mindestens € 30,00 betragen muss.

§ 6 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben volles Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen, sowie das Recht, der Mitgliederversammlung und dem Vorstand Anträge zu unterbreiten. Stimmberechtigt sind nur diejenigen Mitglieder, die keine Beitragsrückstände haben.

§ 8 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung

§ 9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus 6 volljährigen, natürlichen Personen, die Mitglieder des Vereins sein müssen.

Geschäftsführender Vorstand:

1. erster Vorsitzender
2. zweiter Vorsitzender
3. Schriftführer

Erweiterter Vorstand:

4. Kassenwart
5. zwei Beisitzer

Der Vorsitzende, dessen Stellvertreter und der Schriftführer sind Vorstand im Sinne des §26 BGB. Jeweils zwei geschäftsführende Vorstandsmitglieder sind in Gemeinschaft berechtigt, den Verein rechtsverbindlich nach außen zu vertreten.

Der Vorstand wird von der Jahreshauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.

§ 10 Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlungen können zugleich Jahreshauptversammlungen sein. Die Aufgaben der Jahreshauptversammlung sind:

1. Endgültige Aufnahme neuer Mitglieder
2. Rechenschaftsbericht des Vorstands
3. Bericht des Kassierers
4. Entlastung des Vorstands
5. Neuwahl des Vorstands
6. Wahl zweier Rechnungsprüfer
7. Beschlussfassung über Satzungsänderung
8. Beschlussfassung über Auflösung des Vereins

Die Jahreshauptversammlung findet in den ersten drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist durch Vorstandsbeschluss oder auf Verlangen eines Zehntels der Mitglieder einzuberufen.

Die Mitglieder sind zu allen Mitgliederversammlungen unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich durch den Vorstand einzuladen.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder gefasst, soweit gesetzliche Vorschriften oder die Satzung keine andere Mehrheit vorschreiben.

Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich in offener Abstimmung. Dies gilt für die Wahl der Vorstandsmitglieder und Rechnungsprüfer, es sei denn, ein Mitglied beantragt geheime Wahl. Bei zweimaliger Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

§ 11 Protokoll
Über alle Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ist ein Protokoll aufzunehmen, das

1. vom Vorsitzenden oder dem von der Versammlungsleiter und
2. vom Schriftführer oder dem von der Versammlung gewähltem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 12 Rechte und Pflichten des Vorstands
Der Vorstand ist für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verantwortlich. Er ist berechtigt, den Vorsitzenden oder ein anderes Mitglied zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen jeder Art für den Verein zu ermächtigen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er versammelt sich an den vom Vorsitzenden zu bestimmenden Tagen. Die Beschlüsse des Vorstandes kommen mit einfacher Mehrheit zustande. Bei zweimaliger Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Der Vorsitzende hat den Vorstand binnen acht Tagen einzuberufen, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder unter Bezeichnung des Beratungsgegenstandes dies schriftlich beantragen.

§ 13 Vorsitzender
Der Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzungen. Er handelt im Rahmen der Satzung und der gefassten Entschlüsse.

§ 14 Schriftführer
Der Schriftführer führt bei den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen das Protokoll. Er tätigt die täglichen Geschäfte des Vereins mit Ausnahme des Kassenwesens. Dabei handelt er einvernehmlich mit dem Vorstand.

§ 15 Kassenwart und Kassenprüfer
Dem Kassenwart obliegt das Kassenwesen. Er erstellt die Vereinsbuchführung und die Jahresrechnung. Dabei handelt er einvernehmlich mit dem Vorstand.

Die Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben eines Jahres werden vom Vorstand festgestellt und von den beiden Kassenprüfern geprüft. Die Kassenprüfer können Einblick in die Aufzeichnungen und Belege nehmen. Die Kassenprüfer berichten der Hauptversammlung über das Prüfergebnis.

§ 16 Kooperation
Der Verein kann mit anderen Gemeinschaften, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen, Vereinbarungen über eine gemeinsame Tätigkeit treffen.

§ 17 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur durch die Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen einer Mehrheit von drei Viertel der erschienen Mitglieder. In der Einladung sind die zu ändernden Paragraphen der Satzung mitzuteilen.

§ 18 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins kann in einer eigens dazu einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Erforderlich sind drei Viertel aller Stimmen der anwesenden Mitglieder.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, fällt das Vermögen des Vereins an die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierschutz e.V., Moers (Freistellungsbescheid des Finanzamtes Moers vorn 13.02.1980 mit St.-Nr. 119/052/6804, lfd. Nr. des Verzeichnisses der steuerbegünstigten Körperschaften 173/Moers), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 19 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist der Sitz des Vereins.

Dinslaken, 19.03.2019

 

 1. Vorsitzende                                  2. Vorsitzende                                     Schriftführerin

Mareike Tiemann                              Heike Krause                                      Monika Auberger

© Tierhilfe Dinslaken-Voerde

webmaster@tierhilfe-dinslaken-voerde.eu

Patenschaften

 

Frei lebende Katzen finden sich oftmals auf verwilderten Grundstücken, Friedhöfen oder in verlassenen Industrie- und Fabrikgeländen.

Diese Katzen leben meist völlig ohne direkten Kontakt zu Menschen.

Sie stammen ursprünglich von unkastrierten Freigängerkatzen aus Privathaushalten ab.

Sehr viele von ihnen sind krank, unterernährt oder verletzt. Kaum jemand interessiert ihr Schicksal,

obwohl sie auf die Hilfe der Menschen angewiesen sind, damit sie sich nicht selbst überlassen bleiben.

Katzen sind domestizierte Haustiere und nicht mehr in der Lage, sich und ihre Nachkommen vollständig alleine zu versorgen.

Daher werden solche Tiere von unseren ehrenamtlichen Helfern in ihrem angestammten Revier mit Nahrung versorgt, kastriert und bei Bedarf auch tierärztlich versorgt.

Um diesen Katzen zu helfen gibt es die Möglichkeit Patenschaften zu übernehmen. Denn jeder Euro hilft!

Patenschaftsvereinbarung


Sie möchten gerne eine Patenschaft übernehmen?
Dann drucken Sie sich bitte die aus und senden diese ausgefüllt und unterschrieben
an eine der im Impressum genannten Adressen.

Kinder unterstützen die Tierhilfe

 

Spende der Eine-Welt-AG an die Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V.

Quelle: Eine Welt AG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V. bedankt sich ganz herzlich bei den Schülern der „Eine Welt AG“ im Gynasium des GHZ für die großzügige Spende.

Auch herzlichen Dank sagen wir für die Stunde, in der wir unsere Arbeit mit den Tieren einmal vorstellen durften und viel Aufmerksamkeit und Interesse seitens der Schüler spürten.

 

Reportage des Gymnasiums im Gustav-Heinemann-Schulzentrum Dinslaken-Hiesfeld vom 07.03.2019:

Die Eine-Welt-AG überreichte der Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V. am 21. Februar im Rahmen eines Treffens an unserer Schule eine Spende über 1.000 Euro. Die Tierhilfe Dinslaken-Voerde ist seit 1983 ein privater Verein, der aus ca. 200 Mitgliedern und vielen weiteren Unterstützern besteht und sich für Tiere in Not einsetzt. Der Verein arbeitet ausschließlich ehrenamtlich, die Mitglieder arbeiten neben ihrer beruflichen Tätigkeit für die Tierhilfe. Um immer direkt an Ort und Stelle helfen zu können, ist die Tierhilfe auf Hilfe und Spenden angewiesen.

So ist die Eine-Welt-AG ganz besonders froh mit ihrer Spende Unterstützung leisten zu können. Die Tierhilfe hat es sich zur Hauptaufgabe gemacht, freilebende Katzen einzufangen und zu kastrieren, um eine weitere Verbreitung von Katzen, die auf der Straße leben, zu verhindern. Zudem organisiert sie Futteraktionen, damit diese Katzen versorgt werden können.

Die Tierhilfe Dinslaken-Voerde besitzt kein eigenes Tierheim, verfügt aber über Pflegestellen bei den Vereinsmitgliedern für Katzen, Hunde, Tauben, Eichhörnchen, Igel und viele weitere hilfsbedürftige Tierarten. Auch unterstützt die Tierhilfe Besitzer von Haustieren, die die oftmals teuren Arztbesuche für ihre Tiere nicht selber bezahlen können, finanziell. So kostet die Kastration einer Katze 90€, die eines Katers 50€.

Mehr Informationen über die Tierhilfe findet ihr unter https://www.tierhilfe-dinslaken-voerde.eu/

Die Tierhilfe würde sich auch über neue Mitglieder und ehrenamtliche Helfer freuen.   


Spende der Gartenschule an die Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V.

Die Kinder der Gartenschule in der Innenstadt feierten am Mittwoch, 07.11.2018, das Sankt-Martinsfest. Sie starteten um 18 Uhr mit ihren Laternen ihre gewohnte Runde durch die Altstadt. Im Park wurde die Martinsgeschichte vorgelesen und gespielt. Auf dem Schulhof wurde am Feuer die Spende des Sponsorenlaufes an die Tierhilfe Dinslaken/Voerde übergeben. Kinder konnten sich bei Punsch und Eltern bei Glühwein aufwärmen. Zudem gab es Speisen an einem internationalen Buffet.

Ein riesiges Dankeschön!

Hochachtung vor so viel Engagement und Ausdauer! Ihr seid toll!!!

Kreativität ist gefragt

 

Hallo liebe Tierfreunde, wir suchen kreative Spender!

 

Wer hat lustige kreative Ideen um im Sinne des Tierschutzes für uns zu spenden?

Als Motto gilt: Die Spende sollte auf jeden Fall einen “tierischen” Hintergrund haben.

 

 

 

Zum Beispiel:

  • beim nächsten Kegelabend für jeden geworfenen “Pudel” sammeln;
  • einen Spieleabend machen und z. B. beim “Spitz pass auf”-Spiel für jede verlorene Runde sammeln;
  • die “Wollmäuse” unterm Bett oder auf dem Dachboden aufsammeln. Dabei kommen bestimmt die ein oder anderen – nicht mehr benötigten – verlorenen Schätze zu Tage.
    Die können Sie versteigern und den Erlös spenden;
  • oder sie sind z. B. Mitglied im “2 CV –Enten-Club” und starten zum nächsten Treffen oder Sommerfest  eine Spendenaktion;

Wer also lustige Ideen hat ist herzlich aufgerufen uns mit einer Motto-Spende zu unterstützen.
Gerne veröffentlichen wir Ihre Aktion (auch mit Foto) auf unserer Homepage.

Also los, wir freuen uns auf Ihre Ideen ;-)

Kontakt und Info unter: hilfe@tierhilfe-dinslaken-voerde.eu

Ehrenamtliche Unterstützung

Suchen Sie eine neue Herausforderung?

Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren?

… dann sind Sie bei uns genau richtig…

Hier noch mal vorab ein ganz großes Lob an alle ehrenamtlich engagierten Menschen, egal in welchem Bereich…..ohne euch läuft noch nicht mal ansatzweise etwas…

Wir benötigen dringend Unterstützung für unsere Infostände oder / und aktive Mitarbeit im Tierschutz!

Auch wer kein Mitglied bei uns ist, aber Interesse hat, uns kennenzulernen, ist herzlich eingeladen, mal vorbeizuschauen.

… übrigens der wunderhübsche Kerl ist unser Bürovorsteher…????

 

 

 

 

 

 

Es gibt noch viele andere Möglichkeiten…

Abgesehen von immer wieder gern gesehenen neuen Mitgliedern und Unterstützung in Form von Geld- Sach- und Futterspenden brauchen wir z. B. noch folgende Unterstützung:

Lagermöglichkeiten für unsere Infostand-Ausstattung u.a.

Wir brauchen dringend Platz! Vielleicht können Sie uns Räumlichkeiten (abschließbar, trocken, frostfrei, und jederzeit frei zugänglich) zur Verfügung stellen?

Futterspenden in Form von Brot und Salat/Gemüse

Zur Unterstützung eines “Gnadenhof-/Streichelzoos” benötigen wir Brot und Gemüse

Preise für unsere Tombola

Vielleicht haben Sie zu Hause noch das ein oder andere Teil, das noch unbenutzt in der Ecke steht und nicht gebraucht wird (ein “falsches” Geschenk oder ein sogenannter “Fehlkauf”)?

Mitgliedschaft:

Durch eine Mitgliedschaft in unserem Verein haben Sie die Möglichkeit uns zu unterstützen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt mind. 30,00 € pro Jahr. Der Beitrag kann jedoch auch frei nach Ihren Wünschen erhöht werden.

 

Handwerker gesucht!

Aktuell brauchen wir dringend Hilfe bei kleineren und größeren Reparatur- und Renovierungsarbeiten in unseren Pflegestellen. Wir suchen also ehrenamtliche Mitarbeiter, die uns bei diesen Aufgaben unterstützen würden.

Wenn Sie sich vorstellen könnten, dem Tierschutz mit Hammer, Nagel, Säge oder Pinsel zu helfen, dann melden Sie sich bitte bei uns: +49 2858 6431 (AB). Wir und unsere Vierbeiner freuen uns auf Sie!

 

Infostände und Aufklärung

 

Veranstaltungen

 

 

Wir sind regelmäßig auf Stadtfesten, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen vertreten, um über unsere Tierschutzarbeit zu informieren und aufzuklären.

Und dafür zu plädieren, dass ein angeschafftes Haustier keine „Sache“ ist, die man lediglich zum Spielen und zum Zeitvertreib anschafft, und die dann nach Belieben und Laune einfach „entsorgt“ werden kann, sondern dass es ein Mitglied der Familie ist, dem Liebe und Respekt entgegengebracht werden sollte.

Denn oft genug landen Tiere, die unüberlegt angeschafft wurden als „Wegwerfartikel“ im Tierschutz. Und leider glauben immer noch sehr viele Menschen, dass ein Tier aus dem Tierschutz einen „Knacks“ hat oder sonstwie geschädigt ist.

Die Vermittlung dieser Tiere ist sehr schwer. Eher wird ein neues Tier angeschafft, als dass man sich ein „gebrauchtes“ Tier zulegt.

Doch jedes Tier, und gerade die, die es leider nicht so gut haben, einen schönen Platz als Familienmitglied zu haben, und aus welchen Gründen auch immer im Tierschutz gelandet sind, sollte eine zweite Chance bekommen. Eine ehrliche Chance bei tierlieben Menschen, die bereit sind, sich auf das Tier einzulassen und genau wie das Tier kompromissbereit sind, sich auf eine neue und hoffentlich dauerhafte lebenslange neue Mensch-Tier-Beziehung einzulassen.

In diesem Sinne bitten wir jeden, der sich mit dem Gedanken trägt, ein Tier anzuschaffen, sich vorher in aller Ruhe und ausgiebig zu informieren, welche Ansprüche die einzelnen Tiere haben und welches am besten zu einem selbst und seinem Umfeld passt. Und wir legen jedem wirklich wärmstens ans Herz, einem Tier aus dem Tierschutz eine zweite echte Chance zu geben.

 

Über unseren Verein

Die Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V. ist der älteste und größte regionale Tierschutzverein.
Er wurde im Jahre 1983 gegründet. In diesen vielen Jahren haben unsere Mitglieder ehrenamtlich wertvolle Tierschutzarbeit geleistet. Tausenden von leidenden und in Not geratenen Tieren konnten wir helfen.
Wir sind alle ehrenamtlich tätig und erledigen die an uns gestellten Aufgaben neben unserem normalen Alltagsleben (Familie und Berufstätigkeit).

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Tierhilfe-Dinslaken-Voerde e.V. kein Tierheim besitzt und darauf angewiesen ist, die Pflegetiere jedweder Art bei Mitgliedern und Privat-Pflegestellen unterzubringen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus diesen Gründen keinerlei feste Besuchs-, Öffnungs- und Geschäftszeiten haben.

Unser Verein ist behördlich als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Dies bedeutet, dass Sie die Sicherheit haben, dass alle uns zugewendeten Spenden auch nur und ausschließlich für den Tierschutz verwendet werden.

Wir kümmern uns um herrenlose und verletzte Tiere sowie solche, die von ihren bisherigen Besitzern abgegeben werden. Wir vermitteln diese Tiere wieder in ein neues, gutes Zuhause.

Ein weiterer großer Schwerpunkt unserer Arbeit ist das Aufdecken und Verhindern von Tierquälereien. Dabei ist es ganz gleich, ob es sich um Haustiere oder sogenannte Nutztiere handelt.

Des Weiteren führen wir Kastrationsaktionen durch, bei denen wild lebende Katzen eingefangen und zur Vermeidung unerwünschten Nachwuchses kastriert werden. Die Tiere werden anschließend weiter betreut.

Schwarze Schafe

Vorsicht vor schwarzen Schafen

Sind wirklich alle Tierschutzvereine eine Hilfe für Tiere?

Leider gibt es neben den vielen engagierten und selbstlos agierenden Tierschützern und Tierschutzvereinen einige wenige schwarze Schafe, die im Wesentlichen darauf aus sind, Mitglieder zu werben ohne wirklich aktive Tierschutzarbeit zu leisten. Wir werden leider in letzter Zeit immer wieder mit einem ähnlich klingenden Verein verwechselt. Daher möchten wir darauf hinweisen, dass wir weder Spenden an Haustür oder am Telefon sammeln noch in Einkaufsstraßen oder vor Einkaufsmärkten Mitglieder werben oder mit Sammeldosen rumlaufen! Wir sind als ein „gemeinnützig und besonders förderungswürdig annerkannter Verein“ im Vereinsregister eingetragen. Zudem sind wir Mitglied beim Deutschen Tierschutzbund und beim Landestierschutzverband NRW. Wir bieten regelmäßige Treffen, bei denen man uns und unsere Arbeit kennenlernen kann. Außerdem freuen wir uns immer über aktive Unterstützung.

Um Ihnen ein paar hilfreiche Tipps zur Spendensicherheit zu geben nachfolgend einige Auszüge von der Homepage des Deutschen Tierschutzbundes:

 

Haustürwerbung/Drückerkolonnen

Verunsicherung und auch Verärgerung löst seit Jahren in der Bevölkerung die Werbung an der Haustür sowie auf öffentlichen Plätzen und Straßen aus. Bei den Werbenden handelt es sich meist um Profis, die abhängig von der Zahl der erzielten Vertragsabschlüsse entlohnt werden („Drückerwerbung“). Beworben werden u. a. Zeitschriftenabonnements, Versicherungsverträge oder eben auch Fördermitgliedschaften für gemeinnützige Organisationen. Dabei dürfen laut der jeweiligen Sammlungsgesetze die „Kosten der Sammlung nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum Reinertrag der Sammlung stehen“. Wir distanzieren uns ausdrücklich von jeder Form der Spenden- und Mitgliederwerbung, die in Form einer „Drückerkolonnen-Methode“ auf Überrumpelung als Mittel setzt.

Telefonwerbung

Immer wieder versuchen unseriöse Organisationen Mitglieder per Telefonanruf zu werben oder abzuwerben. Nicht selten geschieht dies auch unter irreführender Nennung von Organisationen wie dem Deutschen Tierschutzbund. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass weder der Deutsche Tierschutzbund noch die ihm angeschlossenen örtlichen Tierschutzvereine per Telefon oder an der Haustür mit psychologischem Druck um Spenden oder Vereinsmitgliedschaften werben. Zwar rufen auch wir gelegentlich unsere Förderer an, doch handelt es sich hierbei ausschließlich um Personen, mit denen wir regelmäßigen Kontakt pflegen. Darüber hinaus raten wir dringend davon ab, unbekannten Anrufern eine Bankverbindung zu nennen. Sollte dies irrtümlich erfolgt sein, empfehlen wir Ihnen, die Einzugsermächtigung sofort bei Ihrer Bank zu widerrufen.

Rücktritt

Unterschreiben Sie nicht vorschnell einen Mitgliedsantrag auf der Straße oder an der Haustür. Sie verpflichten sich durch eine Unterschrift zur Zahlung eines monatlichen Förderbetrages mitunter zusätzlich auch zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr. Nicht selten kann ein solcher Vertrag erst nach zwei Jahren gekündigt werden. Fragen Sie daher nach den Kündigungsfristen oder informieren Sie sich vorher über die in der Satzung festgelegten Kündigungsfristen. Haben Sie einen Mitgliedsvertrag an der Haustür, am Telefon oder an einem Infostand vor oder in einem Einkaufszentrum geschlossen, kann dieser nach den Vorgaben des Haustürwiderrufsgesetzes binnen 14 Tagen gekündigt werden. Senden Sie die Kündigung per Einschreiben/Rückschein, damit Sie den Posteingang der Kündigung nachweisen können.

Mitgliedertreffen

Mitgliedertreffen

Da wir keine offiziellen Öffnungszeiten haben, treffen wir uns

jeden 1. Dienstag im Monat um 20:00 Uhr

in der Gaststätte „Rühlin Hünxe-Bruckhausen, Dinslakener Straße 120.

Auch wer noch kein Mitglied bei uns ist, aber Interesse hat uns kennenzulernen, ist herzlich eingeladen mal vorbeizuschauen.