Katze gefunden – was tun?
Da Katzen auch mal gerne ihr Revier großräumig erkunden ist nicht gleich jede Katze in Ihrem Garten eine Fundkatze.
Auch wenn eine Katze ein Zuhause hat, so ist sie oftmals nicht abgeneigt auch mal anderweitig nach Leckerchen zu betteln oder Streicheleinheiten einzufordern.
Daher sollte das Tier zunächst beobachtet werden, ob es gepflegt und gut genährt aussieht.
Akuter Handlungsbedarf besteht allerdings, wenn die Katze sehr abgemagert ist, einen sehr ungepflegten Eindruck macht, es offene Wunden gibt oder die Katze sonstige Verletzungen hat.
Dann ist die örtliche Ordnungsbehörde oder aber die Polizei die erste Stelle um Fundtiere zu melden. Ansonsten natürlich auch das örtliche Tierheim oder die örtliche Tierschutzorganisation. (Siehe hierzu auch unter der Sparte – Ansprechpartner Fundtiere)
Vielleicht wird das Tier ja irgendwo vermisst – gleichen Sie ggf. Suchmeldungen vermisster Tiere ab.
Und ganz wichtig im Falle eines Fundtieres: Lassen Sie auf jeden Fall überprüfen, ob die Katze ggf. gechipt ist oder tätowiert.
Dies kann von jedem Tierarzt – kostenlos – überprüft werden.
Was tun, wenn ein Tier Hilfe benötigt?
Natürlich freuen wir uns immer wieder, wenn sich viele Menschen aktiv im Tierschutz einsetzen. Nicht wegsehen – Fälle melden, wenn sich ein Tier in Not befindet – ist schon einmal ein sehr guter Anfang.
Personen, die hilfsbedürftige Tiere finden, sollten sich unbedingt – sofern nicht unverzüglich eingegriffen werden muss – zunächst an zuständige Behörden (Veterinär-, Naturschutz- und/oder Jagdbehörde der Stadt bzw. Landkreises, Auffangstationen oder Tierschutzvereine wenden. Falsches Handling kann schwerwiegende Folgen haben – sowohl für das Tier (Stress, Panik usw). als auch für die beteiligten Personen (Verletzungsgefahr, Zoonosen usw.). Siehe dazu auch: Ansprechpartner Fundtiere
Sollten Sie ein Tier sehen, das sich akut in Not befindet, ist es zuerst wichtig, das Tier zu sichern. Bitte achten Sie dabei auch auf Ihre eigene Gesundheit. Hunde, Katzen, Nagetiere und Wildtiere (dazu gehören z.B. Eichhörnchen, Tauben usw.) bekommen Angst und können beißen. Solch ein Biss sollte unbedingt zeitnah ärztlich versorgt werden. Vorsichtshalber können Sie sich mit Handschuhen schützen. Oftmals reicht es schon, das Tier mit einer Decke oder einem Handtuch zu sichern und notfalls in einem Pappkarton (Löcher zum Atmen nicht vergessen) unterzubringen. Bitte waschen bzw. desinfizieren Sie Ihre Hände danach.
Befindet sich das Tier in Wohnungsnähe, könnte es z.B. in einem Kellerraum, Garage oder Gartenschuppen gesichert werden. Ansonsten haben wir Lebendfallen für Katzen bzw. kleine Hunde. Man sollte die Tiere zuerst darin anfüttern, damit sie sich daran gewöhnen. Danach wird die Falle „scharf gestellt“ und schließt sich, wenn sich das Tier darin befindet. Auch in diesem Fall sollte die Vorgehensweise vorher genau abgestimmt werden.
WICHTIG IST VOR ALLEM: NICHT WEGSEHEN UND HILFE HOLEN!
Vogel gefunden?
- Wenn Sie einen Vogel gefunden haben, der Ihnen verletzt, krank oder hilflos erscheint, können Sie ihn aufnehmen und in einen Karton mit Luftlöchern und mit einer Bodeneinlage, z.B. auf ein Handtuch setzen.
- Vielleicht erholt sich der Findling innerhalb kurzer Zeit oder über Nacht und Sie können ihn am Fundort freilassen.
- Falls Sie Hilfe benötigen, ermitteln Sie die Ihnen nächstgelegene Auffangstation über www.wildvogelhilfe.org
- Wenn Sie keine Auffang- oder Pflegestation erreichen und eine tiermedizinische Versorgung benötigen, wenden Sie sich gegebenenfalls an die nächstgelegene tierärztliche Praxis oder an einen tierärztlichen Notdienst, deren Leistungen Ihnen aber meist in Rechnung gestellt werden. Dabei anfallende Kosten können wir nicht erstatten oder übernehmen. Sie sind als „Besitzer*in“ des Vogels dann leider auch selber für die Übernahme der Kosten verantwortlich.
- Manche gefiederten Findlinge können sich noch mit ihren spitzen Krallen oder dem Schnabel wehren. Dann sollten Sie Handschuhe anziehen oder ein Handtuch o.ä. über den Vogel legen. Wenn sich ein freilebender Vogel nicht wehrt oder nicht versucht zu flüchten, ist er meist stark geschwächt bzw. schwer verletzt oder einfach noch nicht richtig scheu.
- Nackte oder kaum befiederte Jungvögel sollten zurück ins Nest gesetzt werden, falls auffindbar und möglich. Kommen die Elternvögel danach zurück zum Nest und füttern ihren Nachwuchs weiter, ist die Rettung optimal gelungen. Kommen auch nach längerer Wartezeit keine Elternvögel zurück, kann man versuchen, solche Jungvögel bei anderen Elternvögeln derselben Vogelart ins Nest zur Adoption dazu zu setzen.
- Fast vollständig befiederte Jungvögel, die kaum noch Flaumfedern aufweisen, verlassen ihr Nest oft naturgemäß frühzeitig und machen sich auf Erkundungstour. Sie kennen noch keine Gefahren und warten auf die nächste Fütterung durch ihre Eltern. Man sollte sie in einen sicheren Grünbereich in die Nähe des Fundortes setzen. Dort rufen sie meist nach ihren Eltern, von denen sie dann bald wieder gefüttert werden.
- Vögel haben keinen sehr empfindlichen Geruchssinn und stören sich nicht an menschlichem Geruch, so dass die Jungvögel auch nach dem Umsetzen in der Hand eines Menschen von ihren Eltern wieder angenommen und gefüttert werden. Bitte lassen Sie Jungvögel daher möglichst in der Natur. Nur bei ihren Eltern haben sie die besten Chancen!
- Haben Sie den Verdacht oder sogar beobachtet, dass ein Vogel illegal verletzt oder getötet wurde, z.B. in einer Falle gefangen oder vergiftet wurde, machen Sie einige Fotos von dem Vogel am Fundort in der Falle oder vom Giftköder. Verändern Sie nichts an dem Vogel oder an der Fundstelle. Rufen Sie bitte unter dem Notruf 110 die Polizei und melden den Verdacht auf eine Straftat. Vergiftete Vögel, die dann noch leben, bringen Sie bitte nach Freigabe durch die Polizei sofort zu einem Tierarzt bzw. einer Tierärztin. Gestorbene Vögel sollten an ein Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt CVUA mit einem kurzen Bericht über den Fund eingesandt werden.
- Sollten Sie einen toten Vogel gefunden haben, der an einer Infektion (z.B. Geflügelpest) gestorben sein könnte, benachrichtigen Sie bitte das zuständige Kreisveterinäramt, das sich um die Abholung kümmert. Sie können einen toten Vogel auch an ein Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt CVUA mit einem kurzen Bericht über die Fundumstände einsenden.
- Bitte bringen Sie in Ihrem Bundesland oder im Ausland gefundene Vögel in die nächstgelegene zuständige Einrichtung innerhalb des betreffenden Bundeslandes bzw. vor Ort. Siehe www.wildvogelhilfe.org
- Trägt der gefundene Vogel einen Ring am Fuß oder eine andere Markierung (z.B. Halsring, Flügelmarke, Sender auf dem Rücken), können Sie ihn uns gerne melden oder bringen. Wir versuchen dann, die Herkunft zu ermitteln: NABU Vogelschutzzentrum
Sollten Sie einen domestizierten Vogel (Sittich, Papagei etc.) finden – erstmal sichern, evtl. mit Kescher und vorläufig unterbringen. Es eignet sich auch hierbei ein Karton mit Luftlöchern. Bringen Sie diesen Vogel bitte zu einem Tierarzt. Oftmals wird der Vogel vermisst und auf Facebook gesucht. Machen Sie bitte Fotos des Tiers und – wenn möglich – auf Facebook veröffentlichen oder aber den Fund bei TASSO ( +49 6190 937300) melden. Der Vogel hat größtenteils einen Ring, der Fund kann dann der ZZF-Ringstelle (+49 611 447553-24, 9-13 Uhr) oder dem Deutschen Kanarien und Vogelzüchterbund e.V. (+49 0176 99033690) gemeldet werden.