Alltäglicher Tierschutz

Tierschutz beginnt im ganz Alltäglichen…

… und jeder kann etwas bewirken, wenn man einiges bedenkt und beachtet:

Lebensmittel:

  • Kaufen Sie Lebensmittel bewusster ein (schränken Sie Ihren Fleischkonsum ein, achten Sie auf seriöse Bio-Siegel, verzichten Sie auf „Billigfleisch“).
  • Schauen Sie genauer hin (Begriffe wie z. B.  „Deutsches Qualitätsfleisch“, „aus kontrollierter Herstellung“, „aus der Region“, „bäuerlich“, „naturnah“ sind rechtlich nicht geschützt und besagen rein gar nichts, außer den Verbraucher mit erfundenen Qualitätsbezeichnungen zu täuschen).
  • Achten Sie auf versteckte Inhaltsstoffe: (oftmals sind in Fertigprodukten Eier aus Käfighaltung verarbeitet, Gelatine aus Tierprodukten oder auch neuartige Farb- und Konservierungsstoffe enthalten, die in Tierversuchen getestet wurden).
  • Bereiten Sie nach Möglichkeit Ihre Gerichte und Süßspeisen möglichst frisch zu, dann haben Sie den besten Überblick über die Inhaltsstoffe.
  • Auch in Bezug auf Milchprodukte achten Sie bitte auf das Bio-Siegel oder kaufen Sie Fisch nur aus nachhaltiger Fischerei.

Kleidung:

  • Es gibt zum klassischen Tier-Lederschuh oder zum Woll-Pullover aus Angorawolle oder australischer Schafswolle auch Alternativen aus synthetischem Leder oder Baumwolle.
  • Verzichten Sie auf Tier-Pelze oder modische Tier-Pelzbesätze beim Mänteln, Taschen, Jacken, Handschuhen usw.
  • Auch bei den alltäglichen Bedarfsgegenständen (Haushaltsreiniger, Imprägniermittel usw.) muss es nicht immer das neueste Produkt sein. Denn bei der Verwendung von immer neuen chemischen Zusätzen, Farb-, Duft- und Konservierungsstoffen wird die Verträglichkeit neuer Substanzen in Bezug auf giftige Inhaltsstoffe, Allergieauslösung oder Schleimhautreizung oftmals bei Tierversuchen getestet.

Kosmetik:

  • Es gibt eine Kosmetik-Positivliste (Produkte ohne Tierversuche) herausgegeben vom Deutschen Tierschutzbund. Nähere Informationen erfahren Sie über den Link des Deutschen Tierschutzbundes.

Gefundene Tiere

Zurzeit befinden sich keine Fundtiere bei der Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V.


Was tun, wenn ein Tier Hilfe benötigt?

Natürlich freuen wir uns immer wieder, wenn sich viele Menschen aktiv im Tierschutz einsetzen. Nicht wegsehen – Fälle melden, wenn sich ein Tier in Not befindet – ist schon einmal ein sehr guter Anfang.

Personen, die hilfsbedürftige Tiere finden, sollten sich unbedingt – sofern nicht unverzüglich eingegriffen werden muss – zunächst an zuständige Behörden (Veterinär-, Naturschutz- und/oder Jagdbehörde der Stadt bzw. Landkreises, Auffangstationen oder Tierschutzvereine wenden. Falsches Handling kann schwerwiegende Folgen haben – sowohl für das Tier (Stress, Panik usw). als auch für die beteiligten Personen (Verletzungsgefahr, Zoonosen usw.).

Sollten Sie ein Tier sehen, das sich akut in Not befindet, ist es zuerst wichtig, das Tier zu sichern. Bitte achten Sie dabei auch auf Ihre eigene Gesundheit. Hunde, Katzen, Nagetiere und Wildtiere (dazu gehören z.B. Eichhörnchen, Tauben usw.) bekommen Angst und können beißen. Solch ein Biss sollte unbedingt zeitnah ärztlich versorgt werden. Vorsichtshalber können Sie sich mit Handschuhen schützen. Oftmals reicht es schon, das Tier mit einer Decke oder einem Handtuch zu sichern und notfalls in einem Pappkarton (Löcher zum Atmen nicht vergessen) unterzubringen. Bitte waschen bzw. desinfizieren Sie Ihre Hände danach.

Befindet sich das Tier in Wohnungsnähe, könnte es z.B. in einem Kellerraum, Garage oder Gartenschuppen gesichert werden. Ansonsten haben wir Lebendfallen für Katzen bzw. kleine Hunde. Man sollte die Tiere zuerst darin anfüttern, damit sie sich daran gewöhnen. Danach wird die Falle „scharf gestellt“ und schließt sich, wenn sich das Tier darin befindet. Auch in diesem Fall sollte die Vorgehensweise vorher genau abgestimmt werden.

WICHTIG IST VOR ALLEM: NICHT WEGSEHEN UND HILFE HOLEN!

Zugelaufen – Tipps

Katze gefunden – was tun?

 

 

Da Katzen auch mal gerne ihr Revier großräumig erkunden ist nicht gleich jede Katze in Ihrem Garten eine Fundkatze.

Auch wenn eine Katze ein Zuhause hat, so ist sie oftmals nicht abgeneigt auch mal anderweitig nach Leckerchen zu betteln oder Streicheleinheiten einzufordern.

Daher sollte das Tier zunächst beobachtet werden, ob es gepflegt und gut genährt aussieht.

Akuter Handlungsbedarf besteht allerdings, wenn die Katze sehr abgemagert ist, einen sehr ungepflegten Eindruck macht, es offene Wunden gibt oder die Katze sonstige Verletzungen hat.

Dann ist die örtliche Ordnungsbehörde oder aber die Polizei die erste Stelle um Fundtiere zu melden. Ansonsten natürlich auch das örtliche Tierheim oder die örtliche Tierschutzorganisation. (Siehe hierzu auch unter der Sparte  – Ansprechpartner Fundtiere)

Vielleicht wird das Tier ja irgendwo vermisst – gleichen Sie ggf. Suchmeldungen vermisster Tiere ab.

Und ganz wichtig im Falle eines Fundtieres: Lassen Sie auf jeden Fall überprüfen, ob die Katze ggf. gechipt ist oder tätowiert.

Dies kann von jedem Tierarzt – kostenlos – überprüft werden.

Welches Tier passt zu mir ?

Wenn Sie überlegen, sich ein Tier anzuschaffen, sollten Sie zunächst überlegen, welches Tier auch wirklich zu Ihnen und Ihrem Umfeld passt.

Informieren Sie sich rechtzeitig über die Bedürfnisse des neuen Familienzuwachses.

 

Hunde z. B. lieben das Zusammenleben mit dem Menschen, sie brauchen eine konsequente Erziehung, viel Bewegung und täglich mehrfach Auslauf.

Katzen sind in der Regel sehr abenteuerlustig, möchten selbst bestimmen und brauchen viel Ansprache.

Meerschweinchen und Zwergkaninchen sind tagaktive Tiere und sehr gesellig, sollten also mindestens zu zweit gehalten werden. Sie brauchen eine großzügige Unterkunft mit viel Auslauf. Und sind für sehr kleine Kinder nicht unbedingt geeignet.

Goldhamster sind eher Einzelgänger, nachtaktiv, sehr lauffreudig und brauchen zum Glücklichsein eigentlich unterirdische Röhrensysteme, die sie sich selbst graben. Von daher für die Wohnungshaltung nicht unbedingt geeignet.

Ratten sind sehr soziale Lebewesen und sollten daher nicht alleine gehalten werden. Sie brauchen geräumige Unterkünfte mit vielen Kletter- und Versteckmöglichkeiten. Ihre Hauptaktivitätszeit liegt in den Morgen- und Abendstunden.

Für Meerschweinchen, Kaninchen,Goldhamster und Ratten ist zu beachten, dass sie gerne nagen und Freilauf in der Wohnung somit nicht ganz ungefährlich ist.

Kanarienvögel und Wellensittiche sollten mindestens zu zweit gehalten werden und täglichen Freiflug genießen.

 

Dies ist nur ein Auszug aus den unterschiedlichen Bedürfnissen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie auch über uns oder über die Internetseite des Deutschen Tierschutzbundes.

Doch eines sollte auf jeden Fall gelten: Ein „Tier aus zweiter Hand“ sollte die erste Wahl sein!

Denn damit leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Tierschutz!

Anschaffung eines Haustieres

 

Damit Haustiere nicht aus einer „Laune“ heraus vorschnell angeschafft werden und später  im Tierheim oder bei Tierschutzorganisationen landen, sollten Sie sich vor der Anschaffung eines Haustieres genau überlegen, welches Tier zu Ihnen passt und ob Sie dessen Bedürfnisse auch artgerecht erfüllen können.  Denn wenn man verantwortungsvoll mit den Tieren umgeht und ihre Bedürfnisse beachtet, können Tiere verlässliche und treue Partner des Menschen werden.

Denn nur dann können Sie die Voraussetzungen schaffen, damit sich das Tier im neuen Zuhause auch wohlfühlt.

Zunächst sollten Sie sich einige grundsätzliche Fragen stellen:

  • Haben Sie genügend Zeit für das Tier?
  • Sind alle Familienmitglieder mit der Anschaffung des Tieres einverstanden?
  • Auch wenn Ihr Kind verspricht, sich um das Tier zu kümmern, sind Sie bereit es zu tun wenn Ihr Kind sein Versprechen nicht mehr hält?
  • Nicht nur die Anschaffung eines Tieres kostet Geld, auch der Unterhalt und die tierärztliche Versorgung – sind Sie bereit dazu?
  • Ist die Unterbringung und Versorgung des Tieres auch in einer möglichen Urlaubszeit gewährleistet?

 

Quelle: „Artgerechtes Katzenleben“ mit der freundlichen Genehmigung von Andrea Evenson

 

 

Satzung

 

Satzung des Vereins Tierhilfe Dinslaken – Voerde e.V.
Stand: Oktober 2019

 

§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Tierhilfe Dinslaken – Voerde e.V.“ und hat seinen Sitz in Dinslaken. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein hat den Zweck, der Tierwelt Schutz zu verschaffen, sie vor jeglicher Quälerei und Misshandlung zu bewahren, herrenlosen Haustieren zu helfen, für deren Artgerechte Haltung zu wirken, sowie Aufklärungsarbeit in Sachen Tierschutz zu leisten.

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein verfolgt keine eigen wirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel des Vereins werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Aufwandsentschädigungen begünstigt werden.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die sich zu dem Vereinszweck bekennt soweit, keine wichtigen Gründe entgegenstehen.

Wer Mitglied des Vereins werden will, hat einen persönlich unterzeichneten schriftlichen Aufnahmeantrag zu stellen, über den der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit vorläfig entscheidet, in der darauf folgenden Jahreshauptversammlung ist eine Bestätigung durch drei Viertel der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

Der Austritt aus dem Verein ist nur mit Ablauf des Geschäftsjahres per Einschreiben möglich.

Unwürdige Mitglieder und solche, die den Verein oder die Tierschutzbestrebungen im Ansehen schädigen, werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen. Durch Vorstandsbeschluss ist ein Ausschluss möglich, wenn der Mitgliedsbeitrag trotz Fälligkeit und einmaliger Mahnung nicht entrichtet wird.

Über den Grund der Ausschließung ist der Rechtsweg nicht zulässig. Die erfolgte Ausschließung ist der nächsten Jahreshauptversammlung bekannt zu geben. Beim Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erlischt die Mitgliedschaft automatisch.

§ 5 Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied bestimmt selbst die Höhe seines Jahresbeitrages, der aber mindestens € 30,00 betragen muss.

§ 6 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben volles Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen, sowie das Recht, der Mitgliederversammlung und dem Vorstand Anträge zu unterbreiten. Stimmberechtigt sind nur diejenigen Mitglieder, die keine Beitragsrückstände haben.

§ 8 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung

§ 9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus 6 volljährigen, natürlichen Personen, die Mitglieder des Vereins sein müssen.

Geschäftsführender Vorstand:

1. erster Vorsitzender
2. zweiter Vorsitzender
3. Schriftführer

Erweiterter Vorstand:

4. Kassenwart
5. zwei Beisitzer

Der Vorsitzende, dessen Stellvertreter und der Schriftführer sind Vorstand im Sinne des §26 BGB. Jeweils zwei geschäftsführende Vorstandsmitglieder sind in Gemeinschaft berechtigt, den Verein rechtsverbindlich nach außen zu vertreten.

Der Vorstand wird von der Jahreshauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.

§ 10 Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlungen können zugleich Jahreshauptversammlungen sein. Die Aufgaben der Jahreshauptversammlung sind:

1. Endgültige Aufnahme neuer Mitglieder
2. Rechenschaftsbericht des Vorstands
3. Bericht des Kassierers
4. Entlastung des Vorstands
5. Neuwahl des Vorstands
6. Wahl zweier Rechnungsprüfer
7. Beschlussfassung über Satzungsänderung
8. Beschlussfassung über Auflösung des Vereins

Die Jahreshauptversammlung findet in den ersten drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist durch Vorstandsbeschluss oder auf Verlangen eines Zehntels der Mitglieder einzuberufen.

Die Mitglieder sind zu allen Mitgliederversammlungen unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich durch den Vorstand einzuladen.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder gefasst, soweit gesetzliche Vorschriften oder die Satzung keine andere Mehrheit vorschreiben.

Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich in offener Abstimmung. Dies gilt für die Wahl der Vorstandsmitglieder und Rechnungsprüfer, es sei denn, ein Mitglied beantragt geheime Wahl. Bei zweimaliger Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

§ 11 Protokoll
Über alle Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ist ein Protokoll aufzunehmen, das

1. vom Vorsitzenden oder dem von der Versammlungsleiter und
2. vom Schriftführer oder dem von der Versammlung gewähltem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 12 Rechte und Pflichten des Vorstands
Der Vorstand ist für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verantwortlich. Er ist berechtigt, den Vorsitzenden oder ein anderes Mitglied zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen jeder Art für den Verein zu ermächtigen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er versammelt sich an den vom Vorsitzenden zu bestimmenden Tagen. Die Beschlüsse des Vorstandes kommen mit einfacher Mehrheit zustande. Bei zweimaliger Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Der Vorsitzende hat den Vorstand binnen acht Tagen einzuberufen, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder unter Bezeichnung des Beratungsgegenstandes dies schriftlich beantragen.

§ 13 Vorsitzender
Der Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzungen. Er handelt im Rahmen der Satzung und der gefassten Entschlüsse.

§ 14 Schriftführer
Der Schriftführer führt bei den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen das Protokoll. Er tätigt die täglichen Geschäfte des Vereins mit Ausnahme des Kassenwesens. Dabei handelt er einvernehmlich mit dem Vorstand.

§ 15 Kassenwart und Kassenprüfer
Dem Kassenwart obliegt das Kassenwesen. Er erstellt die Vereinsbuchführung und die Jahresrechnung. Dabei handelt er einvernehmlich mit dem Vorstand.

Die Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben eines Jahres werden vom Vorstand festgestellt und von den beiden Kassenprüfern geprüft. Die Kassenprüfer können Einblick in die Aufzeichnungen und Belege nehmen. Die Kassenprüfer berichten der Hauptversammlung über das Prüfergebnis.

§ 16 Kooperation
Der Verein kann mit anderen Gemeinschaften, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen, Vereinbarungen über eine gemeinsame Tätigkeit treffen.

§ 17 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur durch die Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen einer Mehrheit von drei Viertel der erschienen Mitglieder. In der Einladung sind die zu ändernden Paragraphen der Satzung mitzuteilen.

§ 18 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins kann in einer eigens dazu einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Erforderlich sind drei Viertel aller Stimmen der anwesenden Mitglieder.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, fällt das Vermögen des Vereins an die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierschutz e.V., Moers (Freistellungsbescheid des Finanzamtes Moers vorn 13.02.1980 mit St.-Nr. 119/052/6804, lfd. Nr. des Verzeichnisses der steuerbegünstigten Körperschaften 173/Moers), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 19 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist der Sitz des Vereins.

Dinslaken, 19.03.2019

 

 1. Vorsitzende                                  2. Vorsitzende                                     Schriftführerin

Mareike Tiemann                              Heike Krause                                      Monika Auberger

© Tierhilfe Dinslaken-Voerde

webmaster@tierhilfe-dinslaken-voerde.eu

Patenschaften

 

Frei lebende Katzen finden sich oftmals auf verwilderten Grundstücken, Friedhöfen oder in verlassenen Industrie- und Fabrikgeländen.

Diese Katzen leben meist völlig ohne direkten Kontakt zu Menschen.

Sie stammen ursprünglich von unkastrierten Freigängerkatzen aus Privathaushalten ab.

Sehr viele von ihnen sind krank, unterernährt oder verletzt. Kaum jemand interessiert ihr Schicksal,

obwohl sie auf die Hilfe der Menschen angewiesen sind, damit sie sich nicht selbst überlassen bleiben.

Katzen sind domestizierte Haustiere und nicht mehr in der Lage, sich und ihre Nachkommen vollständig alleine zu versorgen.

Daher werden solche Tiere von unseren ehrenamtlichen Helfern in ihrem angestammten Revier mit Nahrung versorgt, kastriert und bei Bedarf auch tierärztlich versorgt.

Um diesen Katzen zu helfen gibt es die Möglichkeit Patenschaften zu übernehmen. Denn jeder Euro hilft!

Patenschaftsvereinbarung


Sie möchten gerne eine Patenschaft übernehmen?
Dann drucken Sie sich bitte die aus und senden diese ausgefüllt und unterschrieben
an eine der im Impressum genannten Adressen.

Kinder unterstützen die Tierhilfe

 

Spende der Eine-Welt-AG an die Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V.

Quelle: Eine Welt AG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V. bedankt sich ganz herzlich bei den Schülern der „Eine Welt AG“ im Gynasium des GHZ für die großzügige Spende.

Auch herzlichen Dank sagen wir für die Stunde, in der wir unsere Arbeit mit den Tieren einmal vorstellen durften und viel Aufmerksamkeit und Interesse seitens der Schüler spürten.

 

Reportage des Gymnasiums im Gustav-Heinemann-Schulzentrum Dinslaken-Hiesfeld vom 07.03.2019:

Die Eine-Welt-AG überreichte der Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V. am 21. Februar im Rahmen eines Treffens an unserer Schule eine Spende über 1.000 Euro. Die Tierhilfe Dinslaken-Voerde ist seit 1983 ein privater Verein, der aus ca. 200 Mitgliedern und vielen weiteren Unterstützern besteht und sich für Tiere in Not einsetzt. Der Verein arbeitet ausschließlich ehrenamtlich, die Mitglieder arbeiten neben ihrer beruflichen Tätigkeit für die Tierhilfe. Um immer direkt an Ort und Stelle helfen zu können, ist die Tierhilfe auf Hilfe und Spenden angewiesen.

So ist die Eine-Welt-AG ganz besonders froh mit ihrer Spende Unterstützung leisten zu können. Die Tierhilfe hat es sich zur Hauptaufgabe gemacht, freilebende Katzen einzufangen und zu kastrieren, um eine weitere Verbreitung von Katzen, die auf der Straße leben, zu verhindern. Zudem organisiert sie Futteraktionen, damit diese Katzen versorgt werden können.

Die Tierhilfe Dinslaken-Voerde besitzt kein eigenes Tierheim, verfügt aber über Pflegestellen bei den Vereinsmitgliedern für Katzen, Hunde, Tauben, Eichhörnchen, Igel und viele weitere hilfsbedürftige Tierarten. Auch unterstützt die Tierhilfe Besitzer von Haustieren, die die oftmals teuren Arztbesuche für ihre Tiere nicht selber bezahlen können, finanziell. So kostet die Kastration einer Katze 90€, die eines Katers 50€.

Mehr Informationen über die Tierhilfe findet ihr unter https://www.tierhilfe-dinslaken-voerde.eu/

Die Tierhilfe würde sich auch über neue Mitglieder und ehrenamtliche Helfer freuen.   


Spende der Gartenschule an die Tierhilfe Dinslaken-Voerde e.V.

Die Kinder der Gartenschule in der Innenstadt feierten am Mittwoch, 07.11.2018, das Sankt-Martinsfest. Sie starteten um 18 Uhr mit ihren Laternen ihre gewohnte Runde durch die Altstadt. Im Park wurde die Martinsgeschichte vorgelesen und gespielt. Auf dem Schulhof wurde am Feuer die Spende des Sponsorenlaufes an die Tierhilfe Dinslaken/Voerde übergeben. Kinder konnten sich bei Punsch und Eltern bei Glühwein aufwärmen. Zudem gab es Speisen an einem internationalen Buffet.

Ein riesiges Dankeschön!

Hochachtung vor so viel Engagement und Ausdauer! Ihr seid toll!!!

Kreativität ist gefragt

 

Hallo liebe Tierfreunde, wir suchen kreative Spender!

 

Wer hat lustige kreative Ideen um im Sinne des Tierschutzes für uns zu spenden?

Als Motto gilt: Die Spende sollte auf jeden Fall einen “tierischen” Hintergrund haben.

 

 

 

Zum Beispiel:

  • beim nächsten Kegelabend für jeden geworfenen “Pudel” sammeln;
  • einen Spieleabend machen und z. B. beim “Spitz pass auf”-Spiel für jede verlorene Runde sammeln;
  • die “Wollmäuse” unterm Bett oder auf dem Dachboden aufsammeln. Dabei kommen bestimmt die ein oder anderen – nicht mehr benötigten – verlorenen Schätze zu Tage.
    Die können Sie versteigern und den Erlös spenden;
  • oder sie sind z. B. Mitglied im “2 CV –Enten-Club” und starten zum nächsten Treffen oder Sommerfest  eine Spendenaktion;

Wer also lustige Ideen hat ist herzlich aufgerufen uns mit einer Motto-Spende zu unterstützen.
Gerne veröffentlichen wir Ihre Aktion (auch mit Foto) auf unserer Homepage.

Also los, wir freuen uns auf Ihre Ideen ;-)

Kontakt und Info unter: hilfe@tierhilfe-dinslaken-voerde.eu